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K-Tipp 13/2002
21.08.2002
Kürzlich wollte ich wie gewohnt aus der Tiefgarage unserer Mietwohnung fahren. Das automatische Tor schloss sich aber viel zu früh und beschädigte mein Auto. Der Vermieter sagt nun, dass ich mich für einen Schadenersatz an den Hersteller des Tores wenden soll. Ich bin aber der Meinung, dass der Vermieter für meinen Schaden geradestehen muss. Bin ich im Recht?
Ja. Ihre Frage betrifft im Grunde einen Mangel am Mietobjekt beziehungsweise an der Garage, für deren Benützung Sie ebenfalls Mietzins zahlen.
Für die Behebung solcher Mängel ist aber immer der Vermieter beziehungsweise Eigentümer zuständig, weil er die Mietsache in einem «tauglichen Zustand» übergeben und erhalten muss, wie es im Gesetz formuliert ist. Ob Dritte für den Mangel verantwortlich sind, spielt hier keine Rolle.
Folglich kann er sich bei einem defekten Garagentor nicht aus seiner Verantwortung dem Mieter gegenüber stehlen, sondern muss selber dafür sorgen, dass der Schaden des Mieters ersetzt wird.
Im konkreten Fall haftet der Hausbesitzer auch noch als Werkeigentümer. Als Eigner des Gebäudes muss er nämlich für Schäden geradestehen, die auf einen Fehler am Gebäude oder auf mangelnden Unterhalt zurückzuführen sind. Deswegen wäre der Garagenschaden auch gedeckt, wenn ein fremdes Auto dort beschädigt worden wäre.
Allerdings kann der Vermieter anschliessend den Hersteller des Garagentores in die Pflicht nehmen und zur Kasse bitten, falls dieser für den Fehler verantwortlich ist. Doch das muss den Mieter nicht kümmern.
(ge)
Ja. Ihre Frage betrifft im Grunde einen Mangel am Mietobjekt beziehungsweise an der Garage, für deren Benützung Sie ebenfalls Mietzins zahlen.
Für die Behebung solcher Mängel ist aber immer der Vermieter beziehungsweise Eigentümer zuständig, weil er die Mietsache in einem «tauglichen Zustand» übergeben und erhalten muss, wie es im Gesetz formuliert ist. Ob Dritte für den Mangel verantwortlich sind, spielt hier keine Rolle.
Folglich kann er sich bei einem defekten Garagentor nicht aus seiner Verantwortung dem Mieter gegenüber stehlen, sondern muss selber dafür sorgen, dass der Schaden des Mieters ersetzt wird.
Im konkreten Fall haftet der Hausbesitzer auch noch als Werkeigentümer. Als Eigner des Gebäudes muss er nämlich für Schäden geradestehen, die auf einen Fehler am Gebäude oder auf mangelnden Unterhalt zurückzuführen sind. Deswegen wäre der Garagenschaden auch gedeckt, wenn ein fremdes Auto dort beschädigt worden wäre.
Allerdings kann der Vermieter anschliessend den Hersteller des Garagentores in die Pflicht nehmen und zur Kasse bitten, falls dieser für den Fehler verantwortlich ist. Doch das muss den Mieter nicht kümmern.
(ge)
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