Zum Teil. Die Post garantiert zwar, dass ein eingeschriebener Brief am folgenden Tag zugestellt wird. Erfolgt die Zustellung aber verspätet oder überhaupt nicht, entschädigt die Post ihre Kundinnen und Kunden nur bis zum Betrag von 500 Franken. Liegt der Grund der Verspätung beim Absender - zum Beispiel, weil die Adresse unleserlich oder falsch war -, schliesst die Post eine Haftung sogar ganz aus.

Sie dürfen daher nur mit 500 Franken Schadenersatz rechnen - mehr liegt nicht drin.
Tipp: Wer wichtige fristengebundene Mitteilungen versenden muss, wartet besser nicht bis zum zweitletzten Tag. Der Brief sollte möglichst früh bei der Post abgegeben werden. So lassen sich böse Überraschungen vermeiden.

(hrs)