Haftpflicht-Police für den Hund
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K-Tipp 7/2000
05.04.2000
Den Hund separat versichern?
In der Zeitung liest man immer wieder von Hunden, die Menschen anfallen oder sonstige Schäden anrichten. Weil ich selber auch einen grossen Hund habe, macht mir das Sorgen.
Ich frage mich deshalb, wie ich meinen Hund richtig versichern soll. Kann ich für ihn eine Haftpflichtversicherung abschliessen?
Nein. Eine separate Haftpflichtversicherung für Hunde gibt es gar nicht. Sie sollten aber unbedingt eine Privathaftpflicht-Versic...
Den Hund separat versichern?
In der Zeitung liest man immer wieder von Hunden, die Menschen anfallen oder sonstige Schäden anrichten. Weil ich selber auch einen grossen Hund habe, macht mir das Sorgen.
Ich frage mich deshalb, wie ich meinen Hund richtig versichern soll. Kann ich für ihn eine Haftpflichtversicherung abschliessen?
Nein. Eine separate Haftpflichtversicherung für Hunde gibt es gar nicht. Sie sollten aber unbedingt eine Privathaftpflicht-Versicherung für sich selber abschliessen. Dann sind Sie - nebst vielem anderem - in der Regel auch als Hundehalter versichert.
Wer ein Haustier hält, haftet nämlich grundsätzlich für Schäden, die es verursacht. Die Kosten, die daraus entstehen, übernimmt die Privathaftpflicht-Versicherung des Halters.
Das können zum Beispiel Arztrechnungen sein, falls Ihr Hund jemanden beissen sollte, im schlimmsten Fall sogar ein Lohnausfall, wenn das Opfer längere Zeit ins Spital muss.
Zwar ist denkbar, dass Sie für einen Tierschaden nicht haften - dann nämlich, wenn Sie gemäss Gesetz nachweisen, dass Sie "alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt in der Verwahrung und Beaufsichtigung angewendet" haben.
In der Praxis sind solche Fälle aber eher selten.
Viel wahrscheinlicher ist, dass Ihnen eine kleine Nachlässigkeit passiert und Sie dann haftpflichtig werden. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie einen Hund frei in der Gegend herumlaufen lassen. Dann ist eine Privathaftpflicht-Police sehr nützlich.
Allerdings: Sollte Ihnen die Versicherung nachweisen können, dass Sie Ihre Aufsichtspflicht grobfahrlässig verletzt haben, könnte es für Sie kritisch werden. Das ist etwa dann der Fall, wenn Sie einen Rottweiler frei herumlaufen lassen, von dem Sie genau wissen, dass er sehr aggressiv ist.
In einem solchen Fall wird die Gesellschaft - besonders bei sehr hohen Schadensummen - auf den grobfahrlässigen Hundehalter Regress nehmen. Das heisst: Das Opfer erhält zwar sämtliche Kosten ersetzt, der Hundehalter muss aber einen Teil dieses Geldes der Versicherung zurückerstatten.
Ein weiterer Spezialfall: Betritt jemand einen Garten, vor dem gut sichtbar das Schild "Warnung vor dem Hunde" hängt, und macht er nähere Bekanntschaft mit den Hundezähnen, so trifft diese Person zumindest ein Mitverschulden - und sie muss einen Teil des entstandenen Schadens selber berappen. Den Rest übernimmt die Versicherung des Hundehalters.
Zum Thema Tierversicherung noch dies: Es gibt spezielle Tierversicherungen, die Heilungskosten für kranke oder verunfallte Tiere übernehmen. Für normale Haustiere sind solche Policen eher nicht zu empfehlen; sie lohnen sich höchstens für sehr wertvolle Tiere.