Ja. Das Gerichtsurteil regelt nur die Angelegenheit zwischen Ihnen und Ihrem Ex-Mann. Der Bank gegenüber haften Sie beide, da Sie den Vertrag gemeinsam unterschrieben haben.

Somit kann die Bank wählen, bei wem sie die Raten eintreibt – egal, was im Scheidungsurteil steht.

Wenn also Ihr Ex-Mann die Raten nicht mehr zahlt, wird die Bank die Raten von Ihnen verlangen. Gestützt auf das Urteil können Sie dann allerdings versuchen, Ihren Ex-Mann für die von Ihnen gezahlten Raten zur Kasse zu bitten. Tipp: Teilen Sie der Bank mit, dass Ihr Ex-Mann die Schuld seit der Scheidung allein übernimmt.

Anders sieht es jedoch bei gemeinsam aufgenommenen Hypothekarschulden aus.
Wenn ein Ehegatte die Hypothekarschuld im Scheidungsurteil ganz übernimmt, muss der Grundbuchverwalter die Bank darüber informieren.

Die Bank muss dann dem anderen Ehegatten innert Jahresfrist schriftlich mitteilen, dass sie ihn nicht aus der Haftung entlassen will. Die Bank muss also aktiv werden. Tut sie nichts, ist der Ehegatte, der die Hypothek gemäss Scheidungsurteil nicht übernommen hat, frei und kann nicht mehr für ausstehende Hypothekarzinsen belangt werden.