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Bauherren sollten deshalb vor Baubeginn genau prüfen, ob der Generalunternehmer kurz vor dem Konkurs steht. Holen Sie dazu einen Betreibungsauszug und Referenzen ein. Zusätzlich schützen nachfolgende Massnahmen vor Doppelzahlungen:
- Sie können mit der Schlussabrechnung die Bestätigung der beteiligten Handwerker verlangen, dass sie für ihre Arbeiten entlöhnt wurden.
- Sie können im Vertrag einen Rückbehalt vereinbaren, bis die Frist von drei Monaten für Pfandrechte verstrichen ist. Sie zahlen dann einen bestimmten Restbetrag auf ein Sperrkonto ein und geben dieses erst frei, wenn die drei Monate nach Fertigstellung des Baus vorbei sind.
- Sie können einen unabhängigen Bautreuhänder einschalten, der die Rechnungskontrolle und die Bezahlung übernimmt. Das kostet aber ein Honorar für den Treuhänder.
(bf)
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