Vor ungefähr zehn Monaten habe ich ein Handy gekauft. Jetzt ist der Akku defekt. Ich habe das Natel deshalb ins Geschäft gebracht, zusammen mit der Rechnung und dem Garantieschein. Der Verkäufer will aber von einer Garantieleistung nichts wissen, weil der Akku ein Zubehör des Natels sei und deshalb nicht zu den Garantieleistungen gehöre. Dies stehe so in den Garantiebestimmungen. Darf der Verkäufer eigenmächtig gewisse Teile von der Garantie ausschliessen?



Ja. Grundsätzlic...