Hartnäckige Leasing-Kunden sparen viel Geld
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K-Tipp 6/2001
28.03.2001
Dank K-Tipp Zwei Autoleasing-Kunden zahlten je 10 000 Franken weniger - sie kämpften gegen überhöhte Nachforderungen von Leasing-Firmen
Wer aus einem Auto-Leasingvertrag aussteigt, bekommt von der Leasingfirma eine gesalzene Rechnung. Doch standhafte Kunden zahlen höchstens einen Bruchteil - oder erhalten sogar noch Geld zurück.
Thomas Müller tmueller@ktipp.ch
Als Beatrice Bührer die Abrechnung der GE Capital Bank erhielt, bereute sie erst ei...
Dank K-Tipp Zwei Autoleasing-Kunden zahlten je 10 000 Franken weniger - sie kämpften gegen überhöhte Nachforderungen von Leasing-Firmen
Wer aus einem Auto-Leasingvertrag aussteigt, bekommt von der Leasingfirma eine gesalzene Rechnung. Doch standhafte Kunden zahlen höchstens einen Bruchteil - oder erhalten sogar noch Geld zurück.
Thomas Müller tmueller@ktipp.ch
Als Beatrice Bührer die Abrechnung der GE Capital Bank erhielt, bereute sie erst einmal, den Leasingvertrag gekündigt und den Toyota Previa zurückgegeben zu haben.
Gemäss «Tabelle für die Berechnung des Leasingzinses bei vorzeitiger Vertragsauflösung» schulde sie noch 22 000 Franken, teilte ihr die Bank mit. «Mich traf fast der Schlag», erzählt die Frau aus Dübendorf ZH.
Nachdem sie sich von ihrem Schock erholt hatte, begann sie zu rechnen: 20 000 Franken hatte sie während zweieinhalb Jahren an monatlichen Leasingraten bezahlt, 22 000 sollte sie nun laut Vertrag noch drauflegen. Macht total 42 000 Franken.
Das war allein schon mehr als der Neuwert des Fahrzeugs von 39 000 Franken. «Dabei war das Auto bei der Rückgabe immer noch über 15 000 Franken wert», ärgert sich Bührer.
Auch der GE Capital Bank in Brugg AG, dem Fusionsprodukt von Bank Prokredit und Bank Aufina, war die Abrechnung offenbar nicht ganz geheuer. Jedenfalls reduzierte sie den Betrag von sich aus «ausnahmsweise und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht» auf 14 000 Franken.
Leasing-Verträge sind oft ungültig
Als die Kundin reklamierte, ging die Bank ein zweites Mal über die Bücher - und setzte ihre Forderung auf 9000 Franken herab. Für diese Summe reichte sie später beim Friedensrichter in Maur ZH eine Klage gegen Beatrice Bührer ein.
Doch Bührer liess sich nicht beirren; sie erkundigte sich beim K-Tipp. Dort erfuhr sie, dass die meisten Leasingverträge verkappte Abzahlungsverträge und damit ungültig sind. Die Folge: Der Leasingnehmer kann den Wagen jederzeit zurückgeben und die bezahlten Leasingraten zurückfordern. Für die Dauer der Benützung und den Minderwert des Fahrzeugs schuldet er der Gesellschaft aber eine Entschädigung.
So schlug Beatrice Bührer der GE Capital Bank vor, noch 4000 Franken zu zahlen. Und siehe da: Die Bank gab nach, zog ihre Klage zurück und übernahm sogar noch 234 Franken Gerichtsgebühren.
Auch Andreas Lüscher (Name geändert) musste bis vor den Richter, ehe seine Leasinggesellschaft, die Emil- Frey-Tochter Multilease in Zürich, endlich einlenkte.
Lüscher hatte den Spiess sogar umgedreht. Er klagte beim Bezirksgericht Zürich auf Herausgabe der Kaution von 3800 Franken. Dies, nachdem ihm die Leasingfirma zuerst eine «provisorische Schlussabrechnung» über 27 500 Franken und später eine definitive Abrechnung über 5800 Franken geschickt hatte.
Damit war Lüscher, der den Leasingvertrag nach 15 Monaten gekündigt und den Rover 623 zurückgegeben hatte, gar nicht einverstanden. «In der Schweiz gilt für Leasingverträge das Mietrecht und demnach hat der Vermieter keinen Anspruch auf Nachzahlung», schrieb er der Multilease.
Kämpferische Kunden haben gute Karten
Vor dem Friedensrichter blieb die Leasinggesellschaft zwar noch hart. Als Andreas Lüscher aber mit Hilfe des vom K-Tipp gestellten Berner Fürsprechers Konrad Rothenbühler ans Bezirksgericht gelangte, verlor die Multilease die Lust am Streiten. Sie zahlte ihrem Kunden die Kaution zurück und übernahm sämtliche Gerichtskosten.
Trotz dieses Erfolgs ist für Andreas Lüscher klar: «Ich lease nie mehr ein Auto.»
Fürsprecher Rothenbühler spricht von einem typischen Fall. «Leasinggesellschaften stellen nach einer Kündigung regelmässig viel zu hohe Abrechnungen. Sie stützen sich dabei auf Vertragsbestimmungen, die gar nicht gültig sind. Das Gesetz erlaubt dem privaten Leasingnehmer nämlich ausdrücklich, ohne Nachzahlung auszusteigen.»
Dies haben auch verschiedene kantonale Gerichte bestätigt. Für Markus Hess, Geschäftsführer des Schweizerischen Leasingverbandes, bleibt dennoch alles offen: «Es gibt nach wie vor keinen Bundesgerichts-Entscheid zu dieser Frage.»
«Die Leasinggesellschaften hätten längst einen Fall ans Bundesgericht weiterziehen können», entgegnet Konrad Rothenbühler, «aber sie haben schlicht kein Interesse daran. Denn die meisten Kunden machen zwar die Faust im Sack, zahlen aber doch.»
Deshalb rät Rothenbühler: «Bleiben Sie hartnäckig. Dann haben Sie gute Chancen, dass die Leasingfirma zurückkrebst.»
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LEASING - Auto gehört nie dem Kunden
Leasing ist ein Dreiecksgeschäft. Die Leasinggesellschaft kauft das Auto vom Garagisten und vermietet es gegen eine fixe Monatsrate für mehrere Jahre an den Leasingnehmer. Obwohl dieser einen «Eigentümerstatus» erhält - er zahlt selber für Versicherungen, Unterhalt und Reparaturen -, bleibt das Fahrzeug Eigentum der Leasingfirma. Der Kunde muss den Wagen nach Ablauf des Vertrages zurückgeben.