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11.06.2015
Absturz beim Abzahlen» titelte der K-Tipp in Ausgabe 19/04. Thema war ein Seminar der Firma «X. T.» (Name der Redaktion bekannt) für 6980 Franken. Eine Leserin hatte nicht nur den Seminarvertrag, sondern gleichzeitig auch eine Abzahlungsvereinbarung unterschrieben.
Diese war ungültig - und deshalb muss die Leserin der «X.-T.» keinen Rappen zahlen. Dies hat nun das Kreisgericht Gaster-See in Uznach SG bestätigt.
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