Inhalt
K-Tipp 12/2006
14.06.2006
Ja. Es handelt sich hier um ein unvorhergesehenes Bedürfnis des Kindes. Dieses ist zeitlich beschränkt und rechtfertigt daher keine dauerhafte Erhöhung des Unterhaltsbeitrages. Auch ist klar, dass die im Scheidungsurteil vereinbarten monatlichen Unterhaltsbeiträge des Ex-Mannes für die durch die Zahnspange verursachten Extrakosten nicht ausreichen, denn die Zahnkorrektur war zum Zeitpunkt der Scheidung noch nicht absehbar.
Holen Sie deshalb beim Zahnarzt einen verbindlichen Kostenvoranschlag ein.
Diese Kosten sind nach den ?nanziellen Möglichkeiten angemessen auf beide Elternteile zu verteilen. Falls Sie als Mutter beispielsweise wegen der Kindererziehung keiner Arbeit nachgehen können, muss grundsätzlich Ihr Ex-Mann allein für die zusätzliche Belastung aufkommen - sofern ihm seine ?nanziellen Verhältnisse dies erlauben. Falls Sie hingegen ebenfalls über ein Einkommen verfügen, wird dieses bei der Verteilung der Kosten mit berücksichtigt.
(st)
Holen Sie deshalb beim Zahnarzt einen verbindlichen Kostenvoranschlag ein.
Diese Kosten sind nach den ?nanziellen Möglichkeiten angemessen auf beide Elternteile zu verteilen. Falls Sie als Mutter beispielsweise wegen der Kindererziehung keiner Arbeit nachgehen können, muss grundsätzlich Ihr Ex-Mann allein für die zusätzliche Belastung aufkommen - sofern ihm seine ?nanziellen Verhältnisse dies erlauben. Falls Sie hingegen ebenfalls über ein Einkommen verfügen, wird dieses bei der Verteilung der Kosten mit berücksichtigt.
(st)
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden