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Nein. Vom Kaufvertrag zurücktreten kann man nur bei Haustürgeschäften und bei Verträgen, die dem Konsumkreditgesetz (KKG) unterstellt sind. Ansonsten besteht ein Rücktrittsrecht nur dann, wenn dies so vereinbart wurde.
Ein Haustürgeschäft liegt bei einem Kauf an einem Messestand nicht vor. Zudem fällt Ihr Vertrag trotz der Ratenzahlung auch nicht unter das Konsumkreditgesetz. Denn dieses gilt ausdrücklich nicht für Kredite, die «zins- und gebührenfrei» gewährt werden.
Mit anderen Worten: Cleanstar gewährt Ihnen mit der Ratenvereinbarung einen Zahlungsaufschub ohne Zuschlag bzw. ohne Zins – deshalb ist das KKG hier nicht anwendbar.
Da Ihr Vertrag zudem keine Rücktrittsklausel enthält, kann Cleanstar darauf beharren, dass Sie den Vertrag einhalten, also die restlichen Raten zahlen und den Dampfsauger entgegennehmen, wenn er geliefert wird.
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haustürgeschäfte
würde mich interessieren, ob die Firma verpflichtet ist, eine Kündigungsbestätigung zu schicken. Ich habe heute morgen einen Anruf von einer solchen Haustürgeschäft-Firma bekommen und man sagte mir, sie würden keine Bestätigungen rausschicken, meine schriftlich eingereichte - innerhalb der 7tägigen Frist - Kündigung sei angenommen worden. Kann ich mich darauf verlassen? Falls nicht, wie soll ich vorgehen? Kann es sein, dass die mir die Sachen doch noch schicken und auf meine Zahlungspflicht bestehen? Ich habe noch den Vertrag, eine Kopie des Kündigungsschreibens und den Einschreibebeleg vorhanden... Hoffen wir das Beste...