Helfen - und Steuern sparen
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K-Tipp 5/2000
08.03.2000
Spendenabzüge: Knausriger Kanton Glarus - grosszügiger Kanton Baselland.
Steuerzahler, die sich im Dschungel der Spendenabzüge durchschlagen wollen, brauchen Nerven: Der Kantönligeist ist hartnäckig - trotz Steuerharmonisierung.
Die Schweizerinnen und Schweizer sind ein spendefreudiges Volk: Rund eine Milliarde Franken zahlen sie jedes Jahr an wohltätige Werke - Rezession hin oder her. Macht stolze 367 Franken pro Spender.
Weniger Freude herrs...
Spendenabzüge: Knausriger Kanton Glarus - grosszügiger Kanton Baselland.
Steuerzahler, die sich im Dschungel der Spendenabzüge durchschlagen wollen, brauchen Nerven: Der Kantönligeist ist hartnäckig - trotz Steuerharmonisierung.
Die Schweizerinnen und Schweizer sind ein spendefreudiges Volk: Rund eine Milliarde Franken zahlen sie jedes Jahr an wohltätige Werke - Rezession hin oder her. Macht stolze 367 Franken pro Spender.
Weniger Freude herrscht jedoch, wenn Spender ihren Betrag von der Staats- und Gemeindesteuer abziehen wollen. Der Kantönligeist ist hier besonders eigenwillig: Wohnen die Spender im Kanton Nidwalden oder Uri, akzeptiert das Steueramt keinen Rappen, ganz nach der Devise: Wer spenden kann, kann auch Steuern zahlen.
Anders in Baselland oder Appenzell Innerrhoden: Die Steuerzahler können spenden, so viel sie wollen - das Steueramt schluckt alles, sofern das Werk als gemeinnützig anerkannt ist.
Auch Basel-Stadt ist unbegrenzt grosszügig - aber nur, wenn das Geld wieder in den eigenen Kanton zurückfliesst. Für Werke mit Sitz ausserhalb des Kantons hingegen gilt eine Limite von 500 Franken, auch wenn es sich um die "Médecins Sans Frontières" handelt, Gewinner des Friedens-Nobelpreises.
"Wir haben eben viele typische Basler Stiftungen, die durch ihr gemeinnütziges Wirken die Kantonsfinanzen entlasten", verteidigt Steuerrevisor Lukas Pachlatko den Kantönligeist à la Basel-Stadt - allerdings nur mit halbem Herzen. Für ihn ist diese Regelung ein "Auslaufmodell".
Das Zauberwort heisst Steuerharmonisierung. Bereits 1977 hat das Volk grünes Licht dazu gegeben. Doch Kantönligeister sind offenbar schwer zu vertreiben.
Nächstes Jahr nun will Basel-Stadt die Regelung der -direkten Bundessteuer übernehmen: Spender können -ihre Zuwendungen bis maximal 10 Prozent ihres Einkommens abziehen - unabhängig davon, in welchem Kanton die gemeinnützige Organisation zu Hause ist.
"Dem Gutbetuchten fehlt wenig, dem Armen hilfts"
Ab 2001 sind alle Kantone verpflichtet, Spendenabzüge bei den Steuern generell zuzulassen. Dazu André Zöllig, Steuerverwalter-Stellvertreter im bisherigen Null-Abzug-Kanton Nidwalden: "Spendenabzüge sind ein steuerlicher Anreiz zur Hilfe. Dem Gutbetuchten fehlt unter dem Strich weniger, dem Bedürftigen hilfts - und der Staat muss sich weniger einschalten."
So glorios wie vom Bund angekündigt, ist die Steuerharmonisierung allerdings nicht. Die Kantone dürfen weiterhin die Höhe des Ab-zuges bestimmen. Glarner können lediglich 5 Prozent des Einkommens als Spenden abziehen und Zürcher, Aargauer und Schaffhauser 20 Prozent, während Bewohner in Baselland unbeschränkt spenden und abziehen dürfen.
Auch bleibt die grosse Frage: Welche Werke akzeptiert das Steueramt, welche nicht? Faustregel: Abzugsberechtigt sind alle Organisationen mit Sitz in der Schweiz, die einen gemeinnützigen oder öffentlichen Zweck erfüllen und in ihrem Sitzkanton steuerbefreit sind. Nur - wie findet das der Spender heraus?
Es existiert zwar eine Bundesliste mit 1400 steuerbefreiten Organisationen, erstellt von der Konferenz Staatlicher Steuerbeamten. Von Amnesty International bis Zoologischer Garten Zürich findet sich darin auch die Peru Mission, das Oberengadiner Lehrlingshaus, die Unicef, die Dürrenmatt-Stiftung und das Schweizerdeutsche Wörterbuch.
Listen mit Hilfswerkenbleiben unter Verschluss
Doch diese Bundesliste ist nicht öffentlich, ebenso wenig wie die zahlreichen kantonalen Listen, die weiterhin geführt werden. Sie dienen lediglich als "internes Arbeitsinstrument".
St. Gallen hat das Malaise erkannt und veröffentlicht noch in diesem Jahr alle abzugsberechtigten Organisationen auf dem Internet.
Die ganz Cleveren aber haben aus dem Malaise längst eine Marketing-Strategie gemacht: Anerkannte Organisationen wie der WWF senden automatisch eine Spendenbestätigung. Christa Schäfer vom WWF-Fund-Raising verschickt diese Post jeweils im Januar, "wenn meistens auch das ominöse Couvert vom Steueramt kommt".
Kasten: Unterschiedliche Praxis
Karitative Werke im Ausland
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