Hilfe für Opfer von Ärztepfusch
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K-Tipp 4/2000
23.02.2000
Patientenrecht: Viele Zusatzversicherte haben einen Rechtsschutz - ohne es zu wissen.
Bei einigen Krankenkassen enthält die Zusatzversicherung auch einen Rechtsschutz für Patienten. Doch dieser hilft nicht in allen Fällen.
Die frohe Kunde erreichte die Versicherten der Krankenkasse SBB im Dezember 1999. "Ab 1. Januar 2000 wird Ihr Versicherungsschutz bei uns noch umfassender", hiess es in der Mitgliederzeitung. Denn jetzt hätten Mitglieder mit Zusatzversicherun...
Patientenrecht: Viele Zusatzversicherte haben einen Rechtsschutz - ohne es zu wissen.
Bei einigen Krankenkassen enthält die Zusatzversicherung auch einen Rechtsschutz für Patienten. Doch dieser hilft nicht in allen Fällen.
Die frohe Kunde erreichte die Versicherten der Krankenkasse SBB im Dezember 1999. "Ab 1. Januar 2000 wird Ihr Versicherungsschutz bei uns noch umfassender", hiess es in der Mitgliederzeitung. Denn jetzt hätten Mitglieder mit Zusatzversicherungen auch einen Patienten-Rechtsschutz inbegriffen - ohne Zusatzprämie.
Dass Patienten Opfer von ärztlichen Fehlbehandlungen werden, kommt immer wieder vor. Umso wichtiger ist es, dass Betroffene auf Unterstützung durch einen Rechtsschutz zählen können: Die Versicherung und die beauftragten Anwälte werden den Fall bearbeiten, Expertisen einholen und Schadenersatz fordern. Für Ärzteopfer mit Patienten-Rechtsschutz ist das alles kostenlos.
Die Tabelle auf dieser Seite zeigt, welche der 16 grössten Krankenkassen ihren Zusatzversicherten einen Patienten-Rechtsschutz gewähren. Auf den ersten Blick scheint die Liste klein; weil aber die Helsana mit ihrer Zusatzversicherung "Top" dabei ist, haben insgesamt über eine Million Versicherte einen Patienten-Rechtsschutz.
Es ist aber fraglich, ob all diesen Versicherten bewusst ist, dass sie diesen Schutz haben. "Wir stellen fest, dass viele Versicherte nicht wissen, dass sie über eine entsprechende Versicherung verfügen", sagt Helsana-Mediensprecher Christian Beusch.
Andere Kassen stehen dem Patienten-Rechtsschutz skeptisch gegenüber. Die Swica zum Beispiel schrieb dem K-Tip, es bestehe "kein grosses Kundenbedürfnis, dies bei einer Krankenversicherung abzuschliessen". Die CSS ist der Meinung, für einen Patienten sei es besser, eine generelle Privat-Rechtsschutzversicherung zu haben.
Dieses Argument sticht. Denn der Patienten-Rechtsschutz der Krankenkassen hat einen gewichtigen Nachteil: Er deckt Streitigkeiten mit der Krankenkasse selber nicht ab.
Mit anderen Worten: Will eine Kasse eine Behandlung nicht zahlen, so lässt der Patienten-Rechtsschutz der Kasse den Betroffenen im Stich.
Patienten-Organisation: Mitglieder sind versichert
Auch der Patienten-Rechtsschutz der Schweizerischen Patienten-Organisation (SPO) hat diesen Mangel. Seit Januar 1999 haben alle rund 5000 Mitglieder der SPO auch einen Patienten-Rechtsschutz in der Mitgliedschaft inbegriffen - der Honorar-Streitigkeiten mit der Krankenkasse ebenfalls nicht deckt. Die Mitgliedschaft kostet bei der SPO 50 Franken für Einzelmitglieder und 70 Franken für Familien.
Das sind die wichtigsten Tipps für den richtigen Umgang mit dem Patienten-Rechtsschutz:
° Prüfen Sie, ob Sie eine der Zusatzversicherungen haben, die in der Tabelle aufgeführt sind. Dann haben Sie den Patienten-Rechtsschutz. Wer nur die Grundversicherung hat, ist nicht geschützt.
Nur Privat-Rechtsschutzhilft bei allen Streitereien
Der Patienten-Rechtsschutz der Krankenkassen hat zwei wichtige Einschränkungen:
° Es sind nur Streitigkeiten mit Ärzten oder Spitälern gedeckt, wenn die Kasse die Behandlung zahlen muss. Hat also jemand einen Unfall und zahlt die Unfallversicherung, deckt der Patienten-Rechtsschutz der Kasse allfällige Streitigkeiten mit dem Unfallchirurgen nicht. Das Gleiche gilt bei den meisten Zahnarztbehandlungen.
° Will die Kasse eine Behandlung nicht zahlen, so hilft hier der Patienten-Rechtsschutz ebenfalls nicht.
Daraus gibt es nur einen Ausweg: Wer als Patient für sämtliche Streitereien gedeckt sein will, muss eine "richtige", generelle Privat-Rechtsschutz-versicherung abschliessen. Das kostet für Einzelmitglieder - je nach Gesellschaft - zwischen 130 und 190 Franken pro Jahr. Dann sind auch Streitigkeiten mit der Krankenkasse selber sowie für sämtliche ärztliche Behandlungen gedeckt.
Kasten: Krankenkassen
Diese Krankenkassen haben einen Patienten-Rechtsschutz in einer freiwilligen Zusatzversicherung:
Krankenkasse - Name der Zusatzversicherung
Helsana * - Top und Completa
Krankenkasse SBB - Diversa, Extra, Spital, Spital Kombi