Ein Automobilist fuhr auf der Autobahn so nahe dem vorausfahrenden Auto hinterher, dass der Abstand nur 5 bis 10 Meter betrug. Dafür wurde der Lenker wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln gebüsst. Zudem muss er den Fahrausweis für mindestens drei Monate abgeben. Seine Beschwerde fertigte das Bundesgericht mit nur geringem Aufwand ab. Was aber auffällt: Das Bundesgericht brummte ihm Gerichtskosten von 4000 Franken auf. Anwälte bestätigen, dass das Bundesgericht Verkehrssünder in letzter Zeit mit abschreckend hohen Gerichtskosten belegt.   

Bundesgericht, Urteil 6B_1014/2010 vom 12. 5. 2011