In vielen Geschäften gilt eine fragwürdige Garantie-Praxis
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K-Tipp 7/2000
05.04.2000
K-Tip-Umfrage: Sechs von acht Geschäften nehmen es mit der Garantie-Pflicht nicht so genau.
Wenn der neue Fernseher oder das neue Natel während der Garantiezeit den Geist aufgibt, behandeln Geschäfte die Kunden unterschiedlich: Die einen verlängern die Garantiezeit, die anderen nicht.
Als ihr neues Video-Gerät nach elf Monaten schon zum vierten Mal streikte, platzte Marlis Tschanz aus Bern der Kragen. Sie nahm das 1800-fränkige Gerät unter den Arm und ging in...
K-Tip-Umfrage: Sechs von acht Geschäften nehmen es mit der Garantie-Pflicht nicht so genau.
Wenn der neue Fernseher oder das neue Natel während der Garantiezeit den Geist aufgibt, behandeln Geschäfte die Kunden unterschiedlich: Die einen verlängern die Garantiezeit, die anderen nicht.
Als ihr neues Video-Gerät nach elf Monaten schon zum vierten Mal streikte, platzte Marlis Tschanz aus Bern der Kragen. Sie nahm das 1800-fränkige Gerät unter den Arm und ging in die Fust-Filiale "Münzgraben", wo sie es gekauft hatte. Dort verlangte sie ein neues.
"Nach einigem Hin und Her gab mir der Verkäufer ein Austausch-Gerät", berichtet Tschanz. "Er sagte mir aber gleich, dass ich darauf nur noch einen Monat Garantie habe, weil von der ursprünglichen Jahres-Garantie bereits elf Monate abgelaufen seien."
Markus Gauch, technischer Leiter bei Fust, nimmt diese Aussage zurück: "Das war eine Fehlinterpretation unseres Verkäufers." Denn die interne Regel sei klar: Beim Ersatz eines Gerätes durch ein neues beginne die gleiche Garantiezeit wieder neu zu laufen.
Nicht kundenfreundlich und wohl ungesetzlich
Damit gehört Fust zusammen mit Eschenmoser, Migros und Rediffusion zu den kundenfreundlichen unter den acht angefragten Anbietern von Unterhaltungs-Elektronik. Die andere Hälfte der Geschäfte - Manor, Media Markt, Interdiscount und Radio TV Steiner - gewährt keine neue Garantie für Austausch-Geräte; hier läuft einfach die bisherige Garantie weiter (siehe Tabelle).
Das ist nicht nur kunden-unfreundlich, sondern wohl auch ungesetzlich, wie der Berner Rechtsprofessor Thomas Koller erklärt: "Wenn der Verkäufer das kaputte Gerät ersetzt, anerkennt er damit seine Garantiepflicht. Laut Gesetz beginnt die ursprüngliche Frist dann neu zu laufen - Juristen sprechen von einer Unterbrechung der Verjährung."
Ursprüngliche Garantie auf reparierte Teile
Gleiches gilt, so Koller, bei Reparaturen - allerdings nur für die reparierten oder ersetzten Teile. Ein Beispiel: Geht bei einem Natel während der einjährigen Garantiezeit das Mikrofon kaputt, müsste der Kunde ab dem Datum der Reparatur eine neue Mikrofon-Garantie von gleicher Dauer - also wiederum von einem Jahr - erhalten.
Müsste. Denn von den Grossen der Branche hält sich die Mehrheit nicht daran: Eschenmoser, Manor sowie die Coop-Töchter Interdiscount und Radio TV Steiner geben auf reparierte Teile nur eine Garantie zwischen drei und sechs Monaten - unabhängig von der Dauer der ursprünglichen Garantie. Und bei Rediffusion erhalten die Kundinnen und Kunden gar keine Garantie auf Reparaturen.
Dass sich die Geschäfte damit auf rechtlich dünnem Eis bewegen, ist den meisten Chefs nicht bewusst. "Da müsste ich unseren Juristen fragen", entschuldigt sich Thomas Dähler, oberster Verantwortlicher von Interdiscount und Radio TV Steiner. Er gehe aber davon aus, dass die Garantie-Praxis seiner Betriebe rechtens sei.
Auch den Service-Leitern von Eschenmoser und Rediffusion, Markus Frischknecht und Beat Suter, sind die gesetzlichen Leitplanken "nicht bekannt".
Einzig Armin Lehner, Kundendienst-Leiter bei Manor, weiss um die Fragwürdigkeit seiner Praxis. "Dafür ist unsere Garantiezeit mit zwei Jahren ausserordentlich lang."
Kasten: Tipps
Reparatur-Beleg aufbewahren!
° Verlangen Sie einen Reparatur- respektive Austausch-Beleg, aus dem das Datum und der Grund des Defekts ersichtlich sind. Bewahren Sie diesen Beleg auf für den Fall, dass das Gerät erneut kaputtgeht.
° Bestehen Sie gegenüber dem Verkäufer darauf, dass Sie für das Austausch-Gerät oder die reparierten Teile wiederum die gleich lange Garantie erhalten wie seinerzeit für das neue Gerät. Ersuchen Sie um eine schriftliche Bestätigung.