Wer mit dem Auto zur Arbeit fährt, braucht zwei Parkplätze – einen am Arbeitsplatz nur tagsüber, einen am Wohnort nur nachts und am Wochenende. Warum also nicht weitervermieten? Die Plattform www.shared-parking.ch bringt Teilzeitmieter und -vermieter zusammen – gratis.

Grundsätzlich ist bei Parkplätzen die Untermiete erlaubt. Der Besitzer muss jedoch informiert werden. Zudem sollte ein schriftlicher Untermietvertrag die Parkplatz-Teilet regeln. Darin sollte insbesondere die Nutzung bei Krankheit oder während der Ferien geregelt sein. Formulare sind erhältlich bei www.mieterverband.ch > Drucksachen.