Inhalt
K-Tipp 10/2008
19.05.2008
Wer mit dem Auto zur Arbeit fährt, braucht zwei Parkplätze – einen am Arbeitsplatz nur tagsüber, einen am Wohnort nur nachts und am Wochenende. Warum also nicht weitervermieten? Die Plattform www.shared-parking.ch bringt Teilzeitmieter und -vermieter zusammen – gratis.
Grundsätzlich ist bei Parkplätzen die Untermiete erlaubt. Der Besitzer muss jedoch informiert werden. Zudem sollte ein schriftlicher Untermietvertrag die Parkplatz-Teilet regeln. Darin sollte insbesondere die Nutzung bei Krankheit oder während der Ferien geregelt sein. Formulare sind erhältlich bei www.mieterverband.ch > Drucksachen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden