help.ch zu Busse verurteilt

Im Branchenverzeichnis des Internetportals www.help.ch war über eine Firma zu lesen: «Diese Firma ist aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten nicht zu empfehlen.» Der Hintergrund war, dass die Firma keine Vertragsverlängerung wollte, weil der Internetauftritt nicht ihren technischen Anforderungen entsprach.

Für diesen Racheakt wurde der Portalbetreiber Andy Rauch zu einer bedingten Geldstrafe von 600 Franken verurteilt. Denn er verstiess damit gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Dieses verbietet, über eine Person oder eine Firma «unrichtige, irreführende oder unnötig verletzende Äusserungen» zu machen. (em)
Bundesgericht, Urteil 6B_228/2007 vom 24. 8. 2007