Irreführende Klauseln für Eurocard-Besitzer
Inhalt
K-Tipp 9/2000
03.05.2000
Kreditkarten: Auf dem Papier ist das ganze Risiko auf die Kunden abgew?lzt.
Anderthalb Millionen Besitzer von Euro-cards erhalten neue Gesch?fts-bedingungen. Nur die Credit Suisse hat sie halbwegs kundenfreundlich festgelegt.
Bisher galt f?r Besitzerinnen und Besitzer einer Eurocard das Kleingedruckte der Firma Europay. Jetzt zieht sich Europay als Kreditkarten-Herausgeberin zur?ck. Sie hat ihre Kunden entweder der Credit Suisse oder der UBS oder an die Viseca abgetreten. D...
Kreditkarten: Auf dem Papier ist das ganze Risiko auf die Kunden abgew?lzt.
Anderthalb Millionen Besitzer von Euro-cards erhalten neue Gesch?fts-bedingungen. Nur die Credit Suisse hat sie halbwegs kundenfreundlich festgelegt.
Bisher galt f?r Besitzerinnen und Besitzer einer Eurocard das Kleingedruckte der Firma Europay. Jetzt zieht sich Europay als Kreditkarten-Herausgeberin zur?ck. Sie hat ihre Kunden entweder der Credit Suisse oder der UBS oder an die Viseca abgetreten. Die Viseca ist ein Gemeinschaftsunternehmen verschiedener Banken (unter anderem der Kantonal- und Regionalbanken, Raiffeisenbanken, der Migrosbank und der Coop Bank).
Mit dem Wechsel erhalten alle 1,6 Millionen Eurocard-Besitzer neue Gesch?ftsbedingungen (AGB). Dabei ist f?r Kreditkarten-Besitzer entscheidend, wer bei einem Missbrauch der Kreditkarte haftet. Diese Haftungsbedingungen hat nur die CS eini-germassen kundenfreundlich festgelegt. Ihre neuen 340 000 Eurocard-Kunden haften bei Missbrauch nur, wenn sie ihre Sorgfaltspflicht vernachl?ssigt haben (siehe Kasten).
Viseca-Kunden tragen volles Risiko - auf dem Papier
Anders die Viseca. Ihren k?nftigen 700 000 Kunden liess die Viseca mitteilen, dass der Kreditkarten-Vertrag "gem?ss beiliegenden Bedingungen weitergef?hrt wird".
Nur: Die neuen Bedingungen sind anders formuliert als die alten. Einen Hinweis auf die ?nderungen sucht der Kunde im Schreiben vergeblich. Die neuen AGB der Viseca w?lzen alle Risiken eines Missbrauchs auf die Eurocard-Kunden ab: "Alle Sch?den, welche aus Telefon-, Internet- oder Korrespondenzk?ufen sowie dadurch bezahlten Dienstleistungen (…) entstehen, tr?gt der Inhaber."
Im Klartext: Der Karteninhaber ist bei jeder Art von Missbrauch der Dumme. Der Internet-Experte und Jurist David Rosenthal kritisiert: "Solche Bestimmungen h?tten vor Gericht niemals Bestand. Es geht nicht an, dass ein Kreditkarten-Institut alle Risiken einseitig auf die Kunden abschiebt."
Offensichtlich weiss das auch die Firma Viseca. Die soeben an 700 000 Eurocard-Besitzer verschickten AGB seien "weder im Sinne des Kunden noch der Viseca", gibt Marketingleiter Renggli gegen?ber dem K-Tip zu. Die Viseca "arbeitet an einer neuen Formulierung". Vorl?ufig werde die Kundschaft allerdings keine Gesch?ftsbedingungen erhalten, in denen die Haftungs-frage kundenfreundlicher geregelt ist.
Laut Renggli haften Viseca-Kunden in der Praxis schon heute nur, wenn sie "grobfahrl?ssig" mit ihrer Kreditkarte umgehen. Dies sei zum Beispiel dann der Fall, wenn sie die Karte offen herumliegen lassen oder Kartennummer und PIN-Code irgendwelchen Leuten bekannt geben. "Kartenbesitzer sollten mit ihrer Karte umgehen wie mit Bargeld."
Rund 130 000 weitere Eurocard-Besitzer haben es k?nftig nicht mit der Viseca oder der Credit Suisse zu tun, sondern mit der UBS. Diese haben noch keine neuen Gesch?ftsbedingungen erhalten. Die UBS will die "weitgehend unver?nderten" AGB zusammen mit der UBS-Eurocard verschicken. Erst wenn der Kunde dann diese Karte zum ersten Mal benutzt, akzeptiert er die neuen AGB.
Wer die Sorgfaltspflicht erf?llt, haftet nicht
Analog zu den Viseca-Kunden m?ssen sich auch die -Besitzer von UBS-Eurocards keine grauen Haare wachsen lassen, sofern sie ihre Sorgfaltspflichten erf?llt haben. Dann haften sie bei einem Missbrauch der Karte durch Dritte nicht. Das jedenfalls erkl?rt Felix ?schger, der bei der UBS f?r die Eurocard-Kunden zust?ndig ist.
?hnlich t?nt es bei den meisten Kreditkarten-Firmen. M?ndlich verweisen sie auf ihre "grossz?gige" Praxis, wonach kein Kartenbesitzer f?r Missbrauch haftet, sofern er seine Sorgfaltspflichten erf?llt. Seltsam nur, dass manche Firmen dies nicht auch klipp und klar in ihrem klein Gedruckten festhalten. Internet-Jurist David Rosenthal vermutet Absicht: "Die Kreditkarten-Institute rechnen damit, dass sich viele Leute bei einem Missbrauch nicht wehren. Die Kunden meinen, dass sie gem?ss AGB ja ohnehin haften m?ssen."
Kasten: Tipps
So erf?llen Sie Ihre Sorgfaltspflicht
° Unterschreiben Sie Ihre Kreditkarte sofort nach Erhalt
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