Opfer von Straftaten haben Anspruch auf Opferhilfe – etwa eine Entschädigung oder eine Genugtuungssumme sowie allenfalls weitere Hilfeleistungen von der Opferhilfestelle.

Was aber, wenn ein Mann irrtümlich verhaftet wird? Das passierte einem Unschuldigen. Die Polizei hatte angenommen, er sei ein bewaffneter mutmasslicher Drogenhändler. Als ihm die Polizeibeamten die Arme mit Gewalt auf den Rücken bogen, wurde er leicht verletzt.

Doch der Mann erhält keine Opferhilfe, weil das Gericht das Vorgehen der Polizisten nicht als rechtswidrig beurteilte. Der Irrtum könne ihnen nicht zum Vorwurf gemacht werden. Damit ist der Mann kein «Opfer» im Sinne des Opferhilfegesetzes.

Bundesgericht, Urteil 1C_45/2007 vom 30. 11. 2007