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01.11.2011
Nein. Ein Wohnrecht zieht keine Verpflichtung nach sich, dieses auch effektiv auszuüben. Deshalb kann Ihre Mutter auf ihr Recht verzichten. In diesem Fall schuldet sie Ihnen in Zukunft keine Bezahlung mehr. Der Verzicht Ihrer Mutter gibt Ihnen allerdings einen Anspruch auf Löschung des Wohnrechts im Grundbuch.
Die Löschung des Grundbucheintrages erfolgt gestützt auf eine schriftliche Erklärung der wohnberechtigten Person. Ist Ihre Mutter mit der Löschung nicht einverstanden, können Sie als Wohnrecht-Geber beim zuständigen Gericht die Löschung des Eintrags beantragen.
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