Nein. Ein Wohnrecht zieht keine Verpflichtung nach sich, dieses auch effektiv auszuüben. Deshalb kann Ihre Mutter auf ihr Recht verzichten. In diesem Fall  schuldet sie Ihnen in ­Zukunft keine Bezahlung mehr. Der Verzicht Ihrer Mutter gibt Ihnen allerdings ­einen Anspruch auf Löschung des Wohnrechts im Grundbuch.

Die Löschung des Grundbucheintrages erfolgt gestützt auf eine schriftliche Erklärung der wohnberechtigten Person. Ist Ihre Mutter mit der ­Löschung nicht einverstanden, können Sie als Wohnrecht-Geber beim zu­ständigen Gericht die Löschung des Eintrags beantragen.