Ja, sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. So muss der Sonntag arbeitsfrei sein – das ist bei Ihnen der Fall. Zudem darf die Arbeitswoche nicht mehr als fünfeinhalb Tage umfassen. Auch dieser gesetzliche Anspruch auf einen freien Halbtag ist bei Ihnen erfüllt, weil Sie am Samstag nur fünf Stunden arbeiten.

Damit der halbe Tag eingehalten ist, braucht es eine arbeitsfreie Zeit von acht Stunden – entweder von 6 bis 14 Uhr oder von 12 bis 20 Uhr.

Die Regelung Ihres Chefs ist also zulässig, falls Sie die fünf Stunden am Samstag entweder vor 12 Uhr oder erst ab 14 Uhr arbeiten müssen.

Keine Rolle spielt, ob der Halbtag unter der Woche oder – wie bei Ihnen – am Samstag gewährt wird.

Übrigens: Der gesetzlich verlangte freie Halbtag pro Woche kann auch «verschoben» werden, falls Sie als Arbeitnehmer einverstanden sind. Das heisst: Sie können in einer Woche sechs volle Tage arbeiten, dafür haben Sie dann in der darauf folgenden Woche einen ganzen Tag frei.

Erlaubt ist auch eine Arbeitszeit-Regelung, gemäss der Sie nach vier Wochen zwei Tage hintereinander frei haben. In jedem Fall dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer höchstens sechs volle Tage am Stück arbeiten.