Ist Kostenbeteiligung begrenzt?
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K-Tipp 16/2000
04.10.2000
Ich war Anfang Jahr ernsthaft krank und musste häufig zum Arzt. Meine Franchise von 400 Franken habe ich längst abbezahlt. Trotzdem hat mir die Krankenkasse beim Rückerstatten der Rechnungen weiterhin jeweils 10 Prozent abgezogen; bis heute habe ich mich mit insgesamt 1000 Franken an meinen Arztkosten selber beteiligt. Ist das korrekt?
Ja. Alle erwachsenen Versicherten ab dem 19. Altersjahr müssen sich in der obligatorischen Grundversicherung an den Behandlungskosten beteilige...
Ich war Anfang Jahr ernsthaft krank und musste häufig zum Arzt. Meine Franchise von 400 Franken habe ich längst abbezahlt. Trotzdem hat mir die Krankenkasse beim Rückerstatten der Rechnungen weiterhin jeweils 10 Prozent abgezogen; bis heute habe ich mich mit insgesamt 1000 Franken an meinen Arztkosten selber beteiligt. Ist das korrekt?
Ja. Alle erwachsenen Versicherten ab dem 19. Altersjahr müssen sich in der obligatorischen Grundversicherung an den Behandlungskosten beteiligen - aber nur bis zu einem gewissen Höchstbetrag pro Jahr. In Ihrem Fall beträgt die maximale Kostenbeteiligung in der Grundversicherung 1000 Franken pro Jahr.
Diese Kostenbeteiligung setzt sich aus Franchise und Selbstbehalt zusammen:
- Die Franchise ist derjenige feste Teil der jährlichen Behandlungskosten, den erwachsene Versicherte in der Grundversicherung selber tragen müssen.
In der Grundversicherung gilt für Erwachsene die obligatorische Franchise von 230 Franken. Möglich sind auch höhere freiwillige Wahlfranchisen mit 400, 600, 1200 oder 1500 Franken. Eine höhere Franchise führt zu tieferen Prämien.
Für Kinder ist keine Franchise vorgeschrieben, aber freiwillig möglich - mit 150, 300 oder 375 Franken.
- Ist die Franchise bezahlt, müssen die Versicherten fortan noch 10 Prozent der nächsten Rechnungen selber tragen. Diese 10-Prozent-Beteiligung ist aber nach oben limitiert - und zwar auf 600 Franken pro Jahr bei Erwachsenen. Auch bei Kindern machen die Kassen einen Abzug von 10 Prozent - aber maximal 300 Franken pro Jahr.
Wie viel die gesamte Kostenbeteiligung pro Jahr für Erwachsene maximal ausmachen kann. Für Sie bedeutet das: Die maximale Kostenbeteiligung setzt sich aus 400 Franken Franchise und 600 Franken Selbstbehalt zusammen - das macht insgesamt 1000 Franken.
Diesen Betrag haben Sie bereits bezahlt. Die Krankenkasse darf also von Ihnen bis Ende Jahr keine weitere Kostenbeteiligung mehr verlangen, sondern muss Ihnen künftige Arztrechnungen zu 100 Prozent zurückerstatten.
Nachstehend einige weitere wichtige Infos zu Kosten und Kassenwechsel:
- Die Kostenbeteiligung gilt für sämtliche Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung - also nicht nur für Arzt- und Spitalkosten, sondern auch für Kosten für Medikamente, Pflegeheim, Brillen usw. (aber nicht für Schwangerschaft und Geburt).
- Wechselt jemand im Verlaufe eines Kalenderjahres die Grundversicherung, muss die neue Krankenkasse die in diesem Jahr bereits in Rechnung gestellte Franchise und den Selbstbehalt anrechnen. Die gesamte Kostenbeteiligung ist also pro Jahr und nicht pro Versicherer geschuldet.
- Allein Stehende müssen zusätzlich noch zehn Franken pro Spitaltag zahlen (Ausnahme: Mutterschaft).
- Auch bei den freiwilligen Zusatzversicherungen sind Selbstbehalte häufig. Dort gibt es aber in der Regel keine Limite nach oben.