Ein Bündner fuhr im Tessin ausserorts 35 km/h zu schnell. Dafür kassierte er eine Busse von 700 Franken und eine bedingte Geldstrafe von 2700 Franken. Der Mann akzeptierte das.

Das böse Erwachen kam, als ihm die Bündner Behörden den Ausweis für drei Monate entzogen – gestützt auf das Strafurteil. Dagegen wehrte sich der Mann vor Bundesgericht mit dem Argument, er habe das Strafurteil nicht verstanden, weil es in italienischer Sprache ­geschrieben war.

Damit ist er vor Bundesgericht nicht durch­gekommen. Er hätte sich halt das Strafurteil übersetzen lassen müssen, sagt das Gericht.

Der Fall zeigt einmal mehr: Verkehrssünder müssen sich gegen das Strafurteil wenden, wenn sie es als zu hart empfinden. Wenn sie sich erst wehren, wenn im Verwaltungsver­fahren der Ausweis entzogen wird, ist es zu spät.   

Bundesgericht, Urteil 1C_263/2011 vom 22. 8. 2011