Jedes Jahr ein Fehlschuss
Inhalt
K-Tipp 9/2001
09.05.2001
Behörden kassieren regelmässig zu viel Wehrpflichtersatz - so können Sie sich dagegen wehren
Über 100 000 Schweizer zahlen zu viel Wehrpflichtersatz. Denn die Behörden stellen zu hohe Rechnungen. Und sie tun das ganz bewusst.
Marco Diener mdiener@ktipp.ch
Alle zwei Jahre muss ich Einsprache gegen die Rechnung für den Wehrpflichtersatz machen. Sie ist jedes Mal falsch», sagt Ralf Ramseier* aus Bern (Name geändert).
Doch Ramseier ...
Behörden kassieren regelmässig zu viel Wehrpflichtersatz - so können Sie sich dagegen wehren
Über 100 000 Schweizer zahlen zu viel Wehrpflichtersatz. Denn die Behörden stellen zu hohe Rechnungen. Und sie tun das ganz bewusst.
Marco Diener mdiener@ktipp.ch
Alle zwei Jahre muss ich Einsprache gegen die Rechnung für den Wehrpflichtersatz machen. Sie ist jedes Mal falsch», sagt Ralf Ramseier* aus Bern (Name geändert).
Doch Ramseier weiss sich inzwischen zu helfen. Die Einsprache hat er im Computer gespeichert. So muss er sie jeweils nur noch ausdrucken. Allerdings wird er das künftig jedes Jahr tun. Denn der Kanton Bern stellt gerade auf die Gegenwartsbesteuerung um.
Wehrpflichtersatz muss Ralf Ramseier wie alle anderen 20- bis 42-jährigen Männer zahlen, die weder Militär- noch Zivildienst leisten - sei es, weil sie untauglich sind oder weil sie den Dienst verschoben haben.
Der Steuersatz beträgt grundsätzlich zwei Prozent ihres taxpflichtigen Einkommens. Einen Rabatt erhalten jene Männer, die früher einmal im Militär waren, und jene, die im letzten Jahr im Zivilschutz oder in der Feuerwehr waren. Feuerwehrler allerdings nur, wenn sie vom Zivilschutz befreit sind.
Wichtig dabei: Verheiratete sind nur für ihr eigenes Einkommen ersatzpflichtig, nicht aber für das ihrer Frau.
Doch genau damit tun sich die Behörden schwer. Als Berechnungsbasis nehmen sie das steuerbare Einkommen der Familie. Nicht berücksichtigt bleibt dabei, dass verheiratete Frauen oft Vermögen haben. Und dass die Zinsen, die diese Vermögen abwerfen, im steuerbaren Einkommen der Familie enthalten sind. Auch sie müssten abgezogen werden.
Dass sich die Zinserträge der Frau auswirken, zeigt ein Beispiel: Hat die Frau ein Vermögen von 50 000 Franken und erhält sie dafür durchschnittlich vier Prozent Zins, dann zahlt der Mann jährlich 40 Franken Wehrpflichtersatz zu viel. Und wenn sie 100 000 Franken besitzt, sind es schon 80 Franken.
Problem erkannt - aber nichts unternommen
Walter Sigrist, Sektionschef Wehrpflichtersatz bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung, kennt das Problem. Aber es lasse sich nicht lösen, sagt er. «Bei Bund und Kantonen gilt der Grundsatz der Familienbesteuerung. Deshalb sind im Wertschriftenverzeichnis die Erträge nicht nach Ehepartnern ausgeschieden.»
Und überhaupt: Auf der Veranlagungsverfügung stehe ja, dass «allfällige Vermögenserträge der Ehefrau enthalten» sein können. Nur steht das auf der Rückseite im klein Gedruckten und ist schwer verständlich formuliert.
Kein Wunder, dass die meisten Männer brav ihren Wehrpflichtersatz zahlen - für sich und auch für ihre Frau. Im Kanton Bern machten im vergangenen Jahr nur gerade zwei Dutzend Ersatzpflichtige Einsprache. Und dies, obwohl von den 50 000 Berner Ersatzpflichtigen rund 20 000 verheiratet sind.
Dass es auch anders geht, beweist der Kanton Zürich. «Alle Ersatzpflichtigen, von denen wir wissen, dass die Ehefrau Vermögen hat, erhalten von uns zunächst einen Brief», sagt Matthias Preisig, Chef der Zürcher Wehrpflichtersatzverwaltung. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Betroffener schon einmal eine Einsprache gemacht hat.
Die Ersatzpflichtigen werden aufgefordert, Belege für die Vermögenserträge ihrer Frauen einzuschicken. «So können wir auf Anhieb eine richtige Rechnung verschicken», erklärt Preisig. «Damit sparen beide Seiten viel Arbeit und unnötige Aufregung.»
«Meines Wissens sind wir der einzige Kanton, der das macht», sagt Preisig. Und er ergänzt: «Wenn wir das nicht täten, würden sich die Leute rasch fragen: ?Ja, ist es denn möglich, dass die Beamten sich das nicht merken können??.»
Rechnung genau unter die Lupe nehmen
Ersatzpflichtige erhalten in diesen Wochen die Veranlagungsverfügung fürs Jahr 2000. In einigen Kantonen wurde sie bereits versandt, andere verschicken sie spätestens im Juni.
Beachten Sie Folgendes, damit Sie nicht zu viel Wehrpflichtersatz zahlen:
- Kontrollieren Sie die Rechnung. Achten Sie besonders darauf, ob das Einkommen und die Vermögenserträge Ihrer Frau abgezogen sind.
- Sofern Sie in ungetrennter Ehe leben oder allein erziehend sind, haben Sie Anspruch auf einen Abzug von weiteren 5000 Franken.
- Allerdings müssen Sie sich gefallen lassen, dass die Wehrpflichtersatzverwaltung die Abzüge, die Ihre Frau in der Steuererklärung machen darf (Gewinnungskosten sowie Beiträge an die AHV, die Pensionskasse und die 3. Säule), wieder draufschlägt. Das gilt auch für den Zweitverdienerabzug.
- Sollte mit der Rechnung irgendetwas nicht stimmen oder ist sie unverständlich, rufen Sie die Wehrpflichtersatzverwaltung Ihres Kantons an.
- Sind deren Berechnungen tatsächlich falsch, dann machen Sie Einsprache - und zwar eingeschrieben und innert 30 Tagen. Legen Sie der Einsprache Belege für die Vermögenserträge Ihrer Ehefrau bei. Wenn Sie Einsprache erheben, müssen Sie die falsche Rechnung nicht zahlen, sondern können die neue abwarten.
- Und vor allem: Sorgen Sie rechtzeitig dafür, dass das Vermögen Ihrer Frau tatsächlich auf Konten liegt, die auf ihren Namen lauten. Sonst haben Sie Mühe, die verlangten Belege einzureichen.
n