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K-Tipp 13/2006
23.08.2006
Nein. Der Arbeitgeber hat zwar Ihnen gegenüber ein Weisungsrecht - aber nur im Rahmen Ihrer vertraglichen Pflichten. Er kann Ihnen beispielsweise vorschreiben, wie Sie die Arbeit zu erledigen haben oder wie Sie sich bei Kundenkontakten kleiden müssen.
Den Befehl zum Putzen der Kaffeemaschine müssen Sie daher nicht befolgen.
Sollten Sie sich aber weigern, kann es sein, dass Ihr Arbeitgeber die Kaffeemaschine abräumt. Und das wird bei Ihren Mitarbeitern kaum gut ankommen. So gesehen wäre es aus Rücksicht auf das allgemeine Arbeitsklima durchaus sinnvoll, die Weisung Ihres Arbeitgebers trotzdem zu befolgen.
(dw)
BUCH-TIPP
Alles Wichtige zum Thema erfahren Sie im Saldo-Ratgeber «Arbeitsrecht». Zu bestellen auf Seite 9 oder über Tel. 044 253 90 70.
Den Befehl zum Putzen der Kaffeemaschine müssen Sie daher nicht befolgen.
Sollten Sie sich aber weigern, kann es sein, dass Ihr Arbeitgeber die Kaffeemaschine abräumt. Und das wird bei Ihren Mitarbeitern kaum gut ankommen. So gesehen wäre es aus Rücksicht auf das allgemeine Arbeitsklima durchaus sinnvoll, die Weisung Ihres Arbeitgebers trotzdem zu befolgen.
(dw)
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