Ja. Sie können die Wohnung aus wichtigen Gründen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. Wenn Sie dies jetzt sofort erledigen, müssen Sie die Wohnung nur noch drei Monate lang bezahlen.

Sie müssen auch nicht ein Monatsende abwarten. Wenn Sie also beispielsweise am 20. September kündigen, müssen Sie die Miete für Ihre Wohnung nur noch bis 20. Dezember zahlen.

Als wichtige Gründe gelten Umstände, die bei Vertragsabschluss nicht bekannt und nicht voraussehbar waren und das Erfüllen des Mietvertrages unzumutbar machen.

Ausserdem muss eine gewisse «Schwere» vorliegen, und der Mieter darf die Ursache nicht selber verschuldet haben. Da Sie bei Vertragsabschluss noch gesund waren und Unfälle nicht vorhersehbar sind, ist in Ihrem Fall ein wichtiger Grund im Sinne des Gesetzes gegeben.

(bw)



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