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29.10.2012
Ja, Sie können dem Mieter kündigen. Grundsätzlich besteht zwar nach einem gewonnenen Gerichtsverfahren ein dreijähriger Kündigungsschutz. Die meisten Juristen sind auch der Meinung, diese Kündigungssperrfrist gehe auf den neuen Vermieter über. Das Gesetz sieht aber Ausnahmen von dieser Kündigungssperrfrist vor. So greift der Kündigungsschutz unter anderem nicht, wenn der neue Eigentümer dringenden Eigenbedarf hat. Dann kann er von seinem ausserordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen und dem Mieter auf den nächstmöglichen Termin kündigen.
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