Ja. Informieren Sie den Kabelnetz-Anbieter und Ihren Vermieter am besten schriftlich, dass Sie den Kabelanschluss kündigen. Besteht keine vertragliche Vereinbarung, kann der Anschluss mit einer angemessenen Frist (meistens auf Ende des folgenden Monats) gekündigt werden.

Der Vermieter muss dann mit der Betreiberin des Kabelanschlusses Kontakt aufnehmen, damit der Anschluss in Ihrer Wohnung plombiert wird. Diese Kosten dürfen nicht dem Mieter aufgebürdet werden.

Bitten Sie den Vermieter anschliessend auch, die Nettomiete bzw. die Nebenkosten auf den nächsten Kündigungstermin um den Betrag der Kabelgebühr zu reduzieren.

Beachten Sie aber: Auch wer mit seiner Satellitenschüssel nur ausländische Programme schaut, muss die in der Schweiz obligatorische Fernsehempfangs-Konzession der Billag zahlen.

(oh)