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K-Tipp 11/2006
31.05.2006
Ja, bei den meisten Gesellschaften ist das möglich. In der Tat könnte es zu Differenzen kommen, wenn die Versicherung beispielsweise nach einem Brand den Schaden reguliert. Sie könnte argumentieren, die Schränke hätten einen grossen antiquarischen Wert gehabt, und deswegen sei die Versicherungssumme zu klein gewesen. Und wenn die Versicherungssumme zu niedrig ist, weil der Neuwert des gesamten Hausrats höher ist, kann die Versicherung im Schadenfall ihre Leistung kürzen. Das gilt auch bei Teilschäden.
Es kann sich also lohnen, beispielsweise alte Möbelstücke von der Deckung auszuschliessen. Denkbar ist das auch bei anderen Gegenständen, deren Wert nicht genau bestimmbar ist, etwa Sammlungen, Bilder oder geerbte Gegenstände.
Umgekehrt gilt: Falls Sie besonders kostbare Wertsachen haben, wie zum Beispiel Musikinstrumente oder Schmuck, empfiehlt sich der Abschluss einer separaten Wertsachenversicherung.
(em)
Es kann sich also lohnen, beispielsweise alte Möbelstücke von der Deckung auszuschliessen. Denkbar ist das auch bei anderen Gegenständen, deren Wert nicht genau bestimmbar ist, etwa Sammlungen, Bilder oder geerbte Gegenstände.
Umgekehrt gilt: Falls Sie besonders kostbare Wertsachen haben, wie zum Beispiel Musikinstrumente oder Schmuck, empfiehlt sich der Abschluss einer separaten Wertsachenversicherung.
(em)
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