Ja. Ihr Mann hatte Anspruch auf diese Ferien. Und mit dem Tod gehen Rechte und Pflichten des Verstorbenen auf die Erben über - hier also auf Sie als Ehefrau.

Durch den Tod Ihres Mannes ist das Arbeitsverhältnis rechtlich betrachtet aufgelöst worden. Weil nun der Ferienanspruch nicht mehr «in natura» bezogen werden kann, entsteht ein Anspruch auf Barauszahlung.

Als Erbin können nun Sie an Stelle Ihres Mannes die Auszahlung der Ferien einfordern. Auch nicht kompensierte Überstunden haben Sie zugut - sofern Ihr Mann Anspruch auf Kompensation von Überstunden durch Freizeit oder Barauszahlung hatte.

Zudem haben Sie Anspruch auf eventuell noch ausstehende Lohnzahlungen und vertragliche Zulagen (13. Monatslohn, Spesen usw.) - natürlich nur pro rata bis zum Todestag.

Und nicht nur das: Als Ehefrau haben Sie einen vom Erbrecht unabhängigen Anspruch auf Lohnzahlung für mindestens einen weiteren Monat - vom Todestag Ihres Mannes an gerechnet. War er länger als fünf Jahre für denselben Betrieb tätig, erhalten Sie sogar zwei Monatslöhne.

(ch)



BUCH-TIPP
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