Ja. Falls eine offizielle Bundesstelle von Reisen in eine bestimmte Region abrät, können Kunden problemlos vom Vertrag zurücktreten. Bei gesundheitlichen Problemen kommen diese Reisewarnungen vom Bundesamt für Gesundheit (BAG), bei politischen Querelen vom Bundesamt für auswärtige Angelegenheiten (EDA).

Die Reisehinweise des Bundes finden Sie unter www.bag.admin.ch oder www.eda.admin.ch.
An die Empfehlungen von BAG oder EDA halten sich die Reisebüros in aller Regel. Bereits gebuchte Reisen nach heiklen Destinationen können also kostenlos annulliert oder umgebucht werden, solange die Warnhinweise bestehen.

Sollte sich ein Reisebüro wider Erwarten quer stellen, würde eine allenfalls bestehende Reise-Annullierungskosten-Versicherung zahlen. Denn die Reiseversicherungen halten sich ebenfalls an Warnhinweise von BAG und EDA.

Bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe (1. Mai) galt ein Warnhinweis für Hongkong, Peking und die chinesischen Provinzen Guangdong sowie Shanxi.

Das bedeutet:

- Wer in Hongkong nur für einen Flugzeugwechsel Zwischenstation macht und den Flughafen nicht verlässt, kann die Reise nicht absagen.

Die so genannten Stopover- und Zusatzprogramme erlauben in den genannten Regionen nur dann eine Absage, wenn sie einen wesentlichen Bestandteil der Reise bilden. Bei einem mehrtägigen Aufenthalt in Hongkong oder Peking ist das der Fall. Sollte der Aufenthalt beispielsweise in Hongkong nur einen oder zwei Tage betragen, können Sie demnach nicht einfach von der Reise zurücktreten, sondern müssen eine Umbuchung akzeptieren.

- Absagen sind ebenfalls nicht möglich für andere asiatische Destinationen wie zum Beispiel Hanoi, Singapur und Bangkok.

Wollen Sie von einer Buchung nach einem dieser Reiseziele zurücktreten, müssen Sie die normalen Annullierungs- und Umbuchungskosten übernehmen - und auch die Annullierungskosten-Versicherung würde hier nicht einspringen.

Übrigens: Sie können zwar kostenlos von Ihrer Hongkong-Reise zurücktreten, müssen aber dem Reisebüro den Aufwand wie Bearbeitungs-, Buchungsgebühren und Visakosten zahlen.

Immerhin: Etliche Annullierungskosten-Versicherungen ersetzen ihren Versicherten diese Ausgaben.

(oh)