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Diese Sicherheit darf höchstens drei Monatszinse betragen. Massgebend dafür ist der von Ihnen als Untermieterin zu bezahlende Mietzins.
Ihre Kollegin muss sich aber an die entsprechende Vorschrift halten: Sie muss das Geld bei einer Bank auf einem Sperrkonto hinterlegen, das auf Ihren Namen lautet.
(bw)
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