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06.03.2012
Nicht alle Forderungen der Freundin Ihres Vaters scheinen gerechtfertigt zu sein: Ohne einen anderslautenden Vertrag zwischen Ihrem Vater und seiner Freundin darf davon ausgegangen werden, dass im gemeinsamen Haushalt das Prinzip des gegenseitigen Gebens und Nehmens galt. Das heisst: Die Freundin lebte kostenlos im Haus – dafür war sie immer für den Vater da und kaufte gelegentlich ein.
Für diese täglichen Hilfeleistungen kann die Freundin im Nachhinein keine Forderungen mehr geltend machen.
Anders verhält es sich bei höheren Rechnungen: Offensichtlich hat die Freundin neben den üblichen Haushaltskosten auch die Prämien für die Krankenkasse und diverse Handwerkerrechnungen aus dem eigenen Sack bezahlt, weil Ihr Vater aus gesundheitlichen Gründen dazu nicht mehr in der Lage war. Solche Auslagen müssten Sie ihr zurückerstatten.
Tipp: Pflege, Haushalt und andere Hilfsleistungen sollten beizeiten mit einem Vertrag geregelt werden.
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