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Ja. Auf dem Gutschein müsste ausdrücklich stehen, dass er nicht mit anderen Gutscheinen kumulierbar ist. Oder dass pro Einkauf oder Kleidungsstück nur ein Gutschein eingelöst werden kann. Fehlt ein solcher Hinweis, muss sich das Geschäft die Einlösung beider Gutscheine für den Kauf eines Kleidungsstückes gefallen lassen. Denn wer einen Gutschein ausstellt und übergibt, muss die darin versprochene Leistung erbringen. Auf Ihren Gutscheinen findet sich keine Einschränkung der Leistung. Dem Kumulieren steht deshalb nichts im Wege. Aussteller von Gutscheinen können auch andere Einschränkungen vorsehen, wie zum Beispiel «Nicht kumulierbar mit anderen Rabatten». Solche Einschränkungen sind verbindlich, aber eben nur, sofern sie auf dem Gutschein vermerkt sind.
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