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Damit ist der Mann vor Gericht unterlegen. Denn Selbständige haben - anders als Angestellte - keinen Anspruch auf Stempelgeld. Dabei spielte auch eine Rolle, dass der Mann seinen Eintrag im Handelsregister nicht löschen liess.
(em)
Eidg. Versicherungsgericht, Urteil C 277/05 vom 12.1.2007
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