Keine Auskunft über Spendengelder
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K-Tipp 4/2001
28.02.2001
Spendensammler verschickte 200 000 BettelBriefe und nennt bis heute keine Hilfsprojekte
Der K-Tipp berichtete 1999 über die zweifelhafte Sammelaktion von Paul Vogler. Dieser klagte den K-Tipp ein, verlor den Prozess ? und sagt bis heute nicht, wo die Spenden sind.
Er nannte sie «Schweizerische Spenden» und verschickte im Frühjahr 1999 professionell gestaltete Bettelbriefe an 200 000 Haushalte. Der Initiant der Spendenvereine blieb jedoch im Verborgenen. Erst de...
Spendensammler verschickte 200 000 BettelBriefe und nennt bis heute keine Hilfsprojekte
Der K-Tipp berichtete 1999 über die zweifelhafte Sammelaktion von Paul Vogler. Dieser klagte den K-Tipp ein, verlor den Prozess ? und sagt bis heute nicht, wo die Spenden sind.
Er nannte sie «Schweizerische Spenden» und verschickte im Frühjahr 1999 professionell gestaltete Bettelbriefe an 200 000 Haushalte. Der Initiant der Spendenvereine blieb jedoch im Verborgenen. Erst der K-Tipp fand heraus, dass Paul Vogler aus Hildisrieden LU hinter der undurchsichtigen Aktion stand.
Angeblich sollten die Spenden behinderten Kindern und bedrohten Tieren helfen. Vogler aber wollte dem K-Tipp damals nicht sagen, wie viel Geld zusammengekommen war und wohin er die Gelder leitete.
Noch heute verweigert der Spendensammler eine Antwort auf diese Fragen. Vogler hält in einem kurzen Brief lediglich fest, er sei nun «Liquidator» der Spendenvereine und wolle sie «gesetzeskonform» auflösen. Anwältin Vera Beerli, die Präsidentin von Voglers Spendenvereinen, hat ihr Amt nach eigenen Angaben Mitte 2000 aufgegeben.
«Ich erhalte laufend Gutschriftsanzeigen von der Post», berichtete Beerli vor anderthalb Jahren. Aber auch sie verschweigt immer noch, wohin die Gelder geflossen sind. Am Telefon behauptet sie: «Das Ganze war für alle Beteiligten ein riesiges Verlustgeschäft.» Und schriftlich fügt Vera Beerli hinzu, dass «sämtliche Schulden» der Spendenvereine bezahlt seien - namentlich «die Rechnung der Post».
Vor seiner Sammeltätigkeit war Vogler Firmenchef der Gesellschaft für gemeinnützige Sammlungswerbung (GGS) gewesen und hatte für Hilfswerke Mailings organisiert. Seine GGS habe dafür bis 80 Prozent vom Spendenertrag verlangt, hatte der K-Tipp aufgedeckt.
Darauf machte Paul Vogler dem K-Tipp den Prozess und verlangte 8000 Franken Genugtuung. Doch der K-Tipp konnte seine Aussagen beweisen und das Amtsgericht Sursee LU sprach ihn frei. Das Gericht meinte zudem: «All die potenziellen Spender hatten ein Recht auf Aufklärung.»
Vogler aber zieht daraus keine Konsequenzen. Noch heute dürfen seine Spenderinnen und Spender nicht wissen, was er mit ihrem Geld gemacht hat.
(sei)