Der Normalfall geht so: Wenn ein Betrieb einen Angestellten ohne wichtigen Grund fristlos entlässt, erhält der Angestellte den abgemachten Lohn bis zum ordentlichen Ablauf des Vertrages. Zudem muss ihm der Betrieb eine zusätzliche Entschädigung in der Höhe von maximal sechs Monatslöhnen zahlen.

Und im entgegengesetzten Fall? Eine Angestellte kündigte fristlos (und zu Recht), weil der Arbeitgeber ihren Lohn nicht zahlte. Sie verlangte dann vom Arbeitgeber ebenfalls eine Entschädigung für sein Fehlverhalten.

Doch in solchen Fällen müssen Arbeitgeber keine auf dem betreffenden Gesetzesartikel basierende «Strafe» zahlen, entschied das Bundesgericht.

Bundesgericht, Urteil 4A_157/2007 vom 16. 10. 2007