Ein Mann kassierte wegen sexueller Handlungen mit Kindern 16 Monate Gefängnis bedingt. Als sein Arbeitgeber davon erfuhr, entliess er den Sachbearbeiter fristlos. Das Bundesgericht hat diese «Fristlose» als unzulässig taxiert. Die Verurteilung habe nicht zu einer schweren Störung des Betriebsklimas geführt und dem Ruf des Unternehmens nicht geschadet.

(upi)

Bundesgericht, Urteil 4C.431/2005 vom 31.1.2006