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Das war zu spät. In solchen Fällen muss die betroffene Person gemäss Gesetz «alles unternehmen, um Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber zu wahren». Die Frau hätte also lange vorher ihre Forderung vor Gericht einklagen müssen. Das tat sie aber nicht, sondern schrieb nur Briefe an die ehemalige Arbeitgeberfirma (die sich weigerte zu zahlen).
(em)
Bundesgericht, Urteil C 269/06 vom 2.4.2007
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