Keine Mietwohnung in Sicht
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K-Tipp 4/2001
28.02.2001
Ausgetrockneter Wohnungsmarkt Der K-Tipp sagt Ihnen, wie Sie bei der Suche nicht übers Ohr gehauen werden
Es fast keine Leerwohnungen mehr. Wer jetzt eine günstige Wohnung sucht, braucht viel Geduld und Nerven. Und er muss aufpassen, dass er nicht Opfer von dubiosen Vermittlungsbüros wird.
Pirmin Schilliger redaktion@ktipp.ch
Die Leerwohnungsziffer in der Schweiz ist laut dem Hauseigentümerverband innert drei Jahren von 1,85 Prozent (1998) auf 1,4...
Ausgetrockneter Wohnungsmarkt Der K-Tipp sagt Ihnen, wie Sie bei der Suche nicht übers Ohr gehauen werden
Es fast keine Leerwohnungen mehr. Wer jetzt eine günstige Wohnung sucht, braucht viel Geduld und Nerven. Und er muss aufpassen, dass er nicht Opfer von dubiosen Vermittlungsbüros wird.
Pirmin Schilliger redaktion@ktipp.ch
Die Leerwohnungsziffer in der Schweiz ist laut dem Hauseigentümerverband innert drei Jahren von 1,85 Prozent (1998) auf 1,49 Prozent (2000) gesunken. Das klingt zwar nicht allzu dramatisch. In gewissen Kantonen wie Schaffhausen, Solothurn, Glarus oder Thurgau liegt diese Ziffer immer noch bei rund 3 Prozent.
Prekär aber ist die Situation in verschiedenen Städten, besonders in Zürich. Hier standen von insgesamt 187000 Wohnungen bei der letzten Zählung am1. Juni 2000 noch 378 leer - inzwischen dürften es nicht mehr als 150 bis 200 sein.
«Der Wohnungsmarkt ist ausser Rand und Band geraten», erklärt Hans Jürg Heiniger, Geschäftsführer der Internetpool GmbH. Diese betreibt eine der grössten Immobilien-Plattformen im Internet. Im Januar klickten sich auf www.immopool.ch mehr als 300000 Besucher ein - Beweis für die grosse Nachfrage.
Von den auf der Plattform angebotenen 18000 Objekten liegen die wenigsten in Zürich. «Ein paar Ein- und Zweizimmerwohnungen gibt es immer, aber eine grosse Wohnung in Zürich zu finden ist momentan fast unmöglich», bestätigt auch Patrik Zwicky von der Livit, mit 140000 Objekten eine der grössten Immobilienverwaltungen in der Schweiz.
Wenn der Markt derart ausgetrocknet ist, steigen die Mieten. Bei einem Mieterwechsel schlagen die Eigentümer heute um 5 bis 15 Prozent auf. Und es treten auch prompt Wohnungsvermittler auf, die rasche Hilfe versprechen. Nicht bei allen handelt es sich um seriöse Makler. Diese bittere Erfahrung musste auch Urs Küenzi machen, als er wegen eines Stellenwechsels nach Zürich zügeln wollte.
Er wandte sich bei der Wohnungssuche an die Spar Immobilien AG. Zuerst bezahlte er dieser Wohnungsvermittlung 50 Franken Einschreibegebühr - in der Hoffnung, dafür mindestens ein paar Wohnungsangebote zu erhalten.
Wohnungsvermittlung hat nur kassiert
Aber Küenzi wurde enttäuscht. Er hörte von der Spar Immobilien AG lange Zeit nichts mehr. Als er sich dann bei der Firma selber mehrmals nach freien Wohnungen erkundigte, wurde er mit jedem Telefonanruf unfreundlicher abgewimmelt. Nicht besser erging es Küenzi bei einer weiteren Wohnungsvermittlung, die 100 Franken Einschreibegebühr verlangte und dafür nicht den geringsten Gegenwert bot.
Küenzi ist nicht das einzige Opfer solcher Praktiken. Dem Mieterverband Zürich (MVZ) sind mehrere einschlägige Firmen bekannt.
Der MVZ hat die Spar Immobilien AG Ende letzten November bei der Zürcher Justizdirektion verzeigt. Das Gesetz ist in diesem Falle klar: Wer im Kanton Zürich Wohnungen vermittelt, darf keine Einschreibegebühren à fonds perdu verlangen. Sie sind nur als Anzahlung an die Maklergebühr erlaubt. Wenn dabei innert sechs Monaten keine Vermittlung zu Stande kommt, muss der Vermittler die Gebühren zurückerstatten. Zudem brauchen Wohnungsvermittler eine Bewilligung der Justizdirektion. Die Höhe der Vermittlungs-Provision ist auf 75 Prozent einer Monatsmiete beschränkt.
Zürich ist einer der wenigen Kantone, der dies straff regelt. In den meisten anderen Kantonen gilt das Obligationenrecht. Es setzt bezüglich Einschreibegebühren bei Wohnungsvermittlern keine Schranken, aber Maklerlohn muss nur im Erfolgsfall bezahlt werden. Wie hoch er sein darf, ist nicht genau geregelt.
Bei der Spar Immobilien AG, die ohne Bewilligung operierte, ist die Telefonnummer inzwischen ausser Betrieb. Jene Wohnungssuchenden, welche die missbräuchliche Gebühr von 50 Franken zurückverlangen möchten, laufen jetzt ins Leere. «Den Betrag können wir uns wohl alle ans Bein streichen», so Küenzi.
Niklaus Scherr, Geschäftsleiter des MVZ, kann nur warnen: «Hände weg von solch dubiosen Wohnungsvermittlern!» Er schätzt, dass von den 300 Angeboten, welche die Spar Immobilien in Zeitungen und auf dem Internet hatte, «rund 90 Prozent erfunden waren».
Wie aber können Wohnungssuchende seriöse von unseriösen Vermittlern unterscheiden? Der Mieterverband führt keine schwarzen Listen. Allenfalls kann man sich bei der Zürcher Justizdirektion erkundigen, ob ein Wohnungsvermittler die notwendige Bewilligung hat. Aber auch das ist keine Garantie für Seriosität. Scherr weiss: «Je ausgetrockneter der Wohnungsmarkt, desto grösser die Gefahr, dass auch Firmen mit offiziellen Bewilligungen zu unlauteren Methoden greifen.»
Ein weiterer fieser Trick, um Wohnungssuchenden ein paar Franken abzuknöpfen, sind 156er- und 0900er-Nummern. Die auf der Ton-Spule angebotenen Mietwohnungen existieren gar nicht oder sind Zeitungsinseraten entnommen.
Wer also auf 156er-Nummern setzt, hat Ende Monat eine teure Telefonrechnung, wohl aber kaum eine Wohnung gefunden.
Es müssen nicht immer Beziehungen sein
- Beziehungen: Guter Rat bei der Wohnungssuche muss aber nicht unbedingt teuer sein. «Die beste Wohnungsvermittlung sind Beziehungen», erinnert Scherr. Speziell auf einem ausgetrockneten Wohnungsmarkt gehen viele Wohnungen unter der Hand weg.
- Wartelisten: Wer aber am gewünschten Wohnort niemanden kennt, dem bleiben halt bloss die professionellen Kanäle. Nicht alle sind erfolgversprechend. Lange Zeit galt es als aussichtsreich, sich bei grossen Immobilienfirmen auf eine Warteliste setzen zu lassen. Dies ist heute nicht mehr überall möglich.
«Bei der Livit», erklärt Patrik Zwicky, «führen wir keine Wartelisten mehr; es wäre zu aufwändig.»
Die Göhner Merkur AG unterhält zwar weiterhin Wartelisten. Diese seien aber primär für interne Bewerber, erklärt Marketing-Leiter Alfred Spitzmüller. Für Leute also, die bereits Mieter von Göhner Merkur AG sind und eine andere Wohnung möchten. Die Allgemeine Baugenossenschaft Zürich (ABZ) verfügt, wenn die Warteliste zu lang wird, einen Aufnahmestopp für externe Bewerber.
- Inserate: Bleiben also den Wohnungssuchenden die konventionellen Zeitungsinserate: Nur - täglich die Seiten durchzublättern ist umständlich und zeitraubend.
- Internet: Eleganter und schneller gehts per Internet: Auf einer Suchmaschine kann jeder seine Wünsche und Vorstellungen bezüglich Grösse, Preis, Lage und Komfort der Wohnung eingeben. Gute Plattformen ermöglichen sogar das Aussortieren der Angebote nach Kriterien wie Balkon, Parkett oder Garage. «Etwa bei der Hälfte aller Wohnungen, die in Städten vermittelt werden, kommt der erste Kontakt über Internet zu Stande», schätzt Hans Jürg Heiniger von der Internetpool GmbH.
Auch Urs Küenzi hat seine neue Dreizimmerwohnung schliesslich über das Internet gefunden - und das in seinem Wunschquartier.
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Achtung Mieterfallen! Mit diesen Tricks operieren Vermieter
Mancher Mieter, der endlich eine Wohnung gefunden hat, tappt bei der schriftlichen Anmeldung in die Falle. Es sind immer wieder die gleichen Tricks, die Vermieter anwenden.
- Falle 1, Nebenkosten: Um eine teure Wohnung besser vermieten zu können, setzen Eigentümer Akonto-Beträge oft unrealistisch tief an. Es gibt leider keine gesetzlichen Vorschriften, die das ausschliessen. Berechnet der Vermieter alle Betriebskosten - also neben Heizung/Warmwasser auch Abwasser etc. - separat, sind für eine Dreizimmerwohnung monatliche Kosten von 150 bis 200 Franken realistisch. So die Auskunft von Niklaus Scherr vom Mieterverband Zürich. Bei nur 70 Franken Nebenkosten wird möglicherweise geschummelt. Es drohen später Nachzahlungen und Streitigkeiten.
- Falle 2, Vorbehaltsregelung: Sie steht im Vertrag häufig zuunterst oder im klein Gedruckten. Vermieter und Verwaltungen wollen sich mit dem Vorbehalt einen Freipass schaffen, um kurz nach Mietantritt die Miete erhöhen zu können. Ein Vorbehalt ist zwar juristisch in Ordnung, bindet jedoch den Mieter nicht. Dieser kann jede darauf gestützte Erhöhung anfechten. Ratsam ist aber, mit dem Vermieter schriftlich auszuhandeln, dass er den Vorbehalt während einer bestimmten Zeit nicht ausschöpft.
- Falle 3, Anmeldeformular: Welche Daten der Interessent dem Vermieter angeben muss und welche nicht, ist im Eidgenössischen Datenschutzgesetz geregelt. Der Vermieter braucht nicht zu wissen, ob der künftige Mieter Mitglied bei einer Mieterschutzorganisation ist oder an einer chronischen Krankheit leidet. Trotzdem ist es besser, die verlangten Angaben aufs Anmeldeformular zu setzen, sofern man intakte Chancen auf die Wunsch-Wohnung möchte. Eine Kopie des missbräuchlichen Anmeldeformulars sollte man aber dem Mieterverband oder dem Datenschutzbeauftragten zustellen. Beide machen Vermieter auf den Missbrauch aufmerksam und verzeigen sie im Wiederholungsfall.
Weitere Infos und Hinweise zu Streitfällen: Schweizerischer Mieterinnen- und Mieterverband. Dort können Sie auch (gegen Bezahlung) Merkblätter bestellen (Tel. 01 291 09 37).
Im K-Dossier «Das Wichtigste zum Mietrecht» finden Sie weiterführende Infos zum Thema und nützliche Adressen. Die Bestellkarte finden Sie auf Seite 9.
Adressen und K-Tipp-Checkliste
Die wichtigsten Adressen für die Wohnungssuche im Web:
www.anzeiger.ch
www.goehnermerkur.ch
www.immoclick.ch
www.immopool.ch
www.walde.ch
www.immoscout24.ch
www.alphaone.ch
Wenn Sie bereits eine neue Wohnung haben und das Zügeln ansteht: Sorgfältiges Planen mit Hilfe der K-Tipp-Checkliste schont die Nerven (K-Tipp 13/00). Darin erfahren Sie, was Sie im Hinblick auf den Wohnungswechsel sofort in die Wege leiten müssen - aber auch, was kurz vor dem Umzug, am Zügeltag selber und danach zu tun ist, damit der Stress ausbleibt. Die Checkliste können Sie auch im Internet abrufen: www.ktipp.ch (auf der Homepage den Button «Checkliste Umzug» anklicken).