Keine Ruhe nach dem Sturm Orkan "Lothar"
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K-Tipp 1/2000
12.01.2000
Keine Ruhe nach dem Sturm Orkan "Lothar" verursachte dramatische Schäden - der K-Tip sagt, wo Sie Hilfe erhalten "Lothars" Spur ist brutal: 14 Tote, unglaubliche Zerstörungen. Und täglich zeigen sich neue Schäden; die meisten sind versichert - aber nicht alle.
Die Versicherungen erleben stürmische Zeiten. "Lothar" dürfte sie in der Schweiz über eine Milliarde Franken kosten. Trotzdem werden sie - zumindest in diesem Jahr - die Prämien kaum erhöhen. "Ein einzelnes heftiges...
Keine Ruhe nach dem Sturm Orkan "Lothar" verursachte dramatische Schäden - der K-Tip sagt, wo Sie Hilfe erhalten "Lothars" Spur ist brutal: 14 Tote, unglaubliche Zerstörungen. Und täglich zeigen sich neue Schäden; die meisten sind versichert - aber nicht alle.
Die Versicherungen erleben stürmische Zeiten. "Lothar" dürfte sie in der Schweiz über eine Milliarde Franken kosten. Trotzdem werden sie - zumindest in diesem Jahr - die Prämien kaum erhöhen. "Ein einzelnes heftiges Schadenjahr wie 1999 rechtfertigt noch keine Prämien-Anpassung", meint Martin Kamber, Sekretär der Interkantonalen Rückversicherung in Bern. Wie viel "Lothar" effektiv zerstört hat, ist nach wie vor offen. Denn noch immer können Schäden gemeldet werden. Bei den Gebäude-Versicherungen verjähren sie nach einem, bei den Privat-Versicherungen in der Regel nach zwei Jahren. Grundsätzlich aber müssen Sie einen Schaden so rasch wie möglich der zuständigen Versicherung mitteilen (siehe Kasten). Auch haben Sie zumutbare Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass der Schaden noch grösser wird. "Die Kosten dafür, aber auch für privat erbrachte Putz- und Räumarbeiten im und am Haus, trägt die Versicherung", betonen Nicole Spahr und Stefan Thurnherr vom VZ Vermögens- Zentrum Zürich. Was aber, wenn Sie Opfer eines nicht versicherbaren Schadens sind? Wenn Ihnen hohe Kosten erwachsen - zum Beispiel durch umgestürzte Bäume, zerstörte Stützmauern oder beschädigte Einfriedungen auf Ihrem Grundstück? In solchen Fällen kann der "Schweizerische Fonds für Hilfe bei nicht versicherbaren Elementarschäden" die Lücke füllen; er vergütet 60 Prozent des Schadens - aber nur, sofern dieser mehr als 500 Franken beträgt, Ihr Einkommen nicht über 80000 Franken und Ihr Vermögen nicht über 800000 Franken liegt, die öffentliche Hand nur ungenügend einspringt sowie eine Reihe weiterer Bedingungen erfüllt sind. Gesuche an diesen Fonds müssen Sie bei den Gemeinden anmelden, die inzwischen wissen dürften, dass sie zuständig sind.
Wer durch alle Maschen fällt, darf auf die "Glückskette" hoffen. Deren Fonds "Unwetter Schweiz" enthält momentan fünf Millionen Franken. Unterstützungsbegehren müssen Sie ebenfalls an die Wohngemeinde richten.
Kasten: Unwetterschäden: welche Versicherung ist zuständig? Gebäudeschäden Schäden an Gebäuden und damit fest verbundenen Teilen, also etwa an Dach, Mauern und Fenstern, decken die kantonalen Gebäude-Versicherungen. Einzig in Uri, Schwyz, Obwalden, Tessin, Innerrhoden, Wallis und Genf obliegt dies privaten Gesellschaften.
Mobiliarschäden Für bewegliche Güter in Haus und Garten wie Möbel, TV-Gerät und Pingpong-Tisch steht die Hausrat-Versicherung mit der Feuer- und Elementarschadendeckung gerade. Bei Unterversicherung gibts nur anteilmässigen Ersatz.
Fahrzeugschäden Hat "Lothar" einen Baum oder Ziegel auf Ihr Auto geschleudert, ist das höhere Gewalt: Es haftet niemand. Den Schaden übernimmt die Teilkasko-Versicherung - falls Sie eine abgeschlossen haben. Das gilt in aller Regel auch bei Bootsschäden.
Gery Schwager