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Volljährigkeit
Bis jetzt habe ich das Vermögen meines Sohnes versteuert. Letzten Dezember wurde er volljährig. Wer muss nun sein Vermögen versteuern?
Da Ihr Sohn Ende Jahr volljährig wurde, muss er sein Vermögen jetzt selber versteuern. Er muss von nun an eine eigene Steuererklärung ausfüllen.
Stockwerkeigentum
Ich bin Stockwerkeigentümer. Kann ich die Verwaltungskosten und die Einlagen in den Erneuerungsfond von den Steuern abziehen?
Ja. Unterhalts- und Verwaltungskosten auf Liegenschaften können Sie voll abziehen. Zudem kann man in den meisten Kantonen sowie bei der Bundessteuer zwischen einem Pauschalabzug und dem Abzug der effektiven Unterhaltskosten wählen.
Privatschule
Meine Kinder sind ganztags in einer Privatschule, wo sie auch essen. Kann ich die Kosten von den Steuern abziehen?
Die Schulkosten können Sie in den wenigsten Kantonen bei den Staats- und Gemeindesteuern abziehen – die Auslagen für die auswärtige Verpflegung aber schon. Verlangen Sie von der Schule eine detaillierte Abrechnung, auf der die Essenskosten ausgewiesen sind.
Diese werden eventuell als Fremdbetreuungskosten anerkannt. Die Regelungen sind kantonal verschieden. Fragen Sie deshalb beim kantonalen Steueramt nach. Bei der direkten Bundessteuer gibt es diese Abzugsmöglichkeit nicht.
Ausbildungskosten
Meine Tochter macht ihre Ausbildung am privaten Konservatorium. Sind die Kosten im Kanton Zürich abziehbar?
Nein. Ausbildungen sind im Kanton Zürich nicht abziehbar. Dasselbe gilt für Umschulungen auf einen anderen Beruf – ausser man hat keine Aussicht mehr auf eine Anstellung im angestammten Job.
Weiterbildungen hingegen können abgezogen werden, falls sie dem beruflichen Aufstieg oder zum Erhalt der Stelle in der gleichen Branche dienen. Das Gleiche gilt bei der direkten Bundessteuer. Die meisten Kantone haben auf Ihrer Homepage zu diesem Thema ein Merkblatt.
Studium im Ausland
Unser Sohn studiert an einer Uni in den USA. Er hat einen kleinen Lohn, den er in den USA versteuert. In der Schweiz ist er nicht abgemeldet. Muss er sein Einkommen auch in der Schweiz versteuern?
Nein. Wenn er dem Steueramt belegt, dass er das Einkommen in den USA versteuert, muss er dafür in der Schweiz keine zahlen. In der kantonalen Steuererklärung muss er den Lohn trotzdem deklarieren.
Lehrlingslohn
Mein 16-jähriger Sohn hat eine Lehre angefangen. Wir wohnen im Aargau. Muss ich sein Einkommen in meiner Steuererklärung angeben?
Nein. Sie müssen nur Ihr eigenes Einkommen angeben. Solange Ihr Sohn minderjährig ist, zahlt er grundsätzlich keine Steuern. Sobald er volljährig ist, erhält er dann eine eigene Steuererklärung und muss seinen Jahreslohn angeben. In einigen Kantonen beginnt die Steuerpflicht schon mit 16 Jahren (z. B. Kanton Bern).
Geschäftsauto
Ich bin als Informatiker im Aussendienst angestellt. Mein Arbeitgeber stellt mir ein Geschäftsauto zur Verfügung, und ich zahle ihm dafür pro Monat 200 Franken. Kann ich das abziehen?
Nein. Obwohl Sie Ihrem Arbeitgeber etwas ans Auto zahlen, können Sie dafür keinen Abzug geltend machen. Denn die 200 Franken zahlen Sie, weil Sie das Auto auch privat benutzen dürfen.
Nebenverdienst
Unsere Tochter ist 18-jährig, wohnt aber noch zu Hause. Sie hat ein geringes Einkommen aus einem Nebenverdienst: weniger als 1000 Franken jährlich. Kann sie trotzdem einen Pauschalabzug für die Berufsauslagen geltend machen?
Ja. Bei einem Nebenerwerb darf man in den meisten Kantonen sowie beim Bund grundsätzlich 20 Prozent als Pauschale für Berufslauslagen abziehen – maximal aber 2400 Franken.
Wer unter 800 Franken verdient, kann so viel abziehen, wie er verdient – kommt also auf null Franken Einkommen. Bei Einkommen zwischen 800 und 4000 Franken kann man den Mindestabzug von 800 Franken geltend machen.
Sind die effektiven Kosten höher und belegt, so kann man diese abziehen. Aufgrund des geringen Einkommens wird Ihre Tochter aber sowieso nur die Kopfsteuer von 24 Franken zahlen müssen.
Spenden
Meine Frau hat einer im Ausland ansässigen Wohltätigkeitsorganisation Geld gespendet. Der Abzug wird vom Steueramt aber nicht akzeptiert. Ist das korrekt?
Ja. Abziehen darf man nur Spenden an Organisationen mit Sitz in der Schweiz. Zudem müssen diese von einem Kanton oder vom Bund als gemeinnützig anerkannt sein.
Hausumbau
Wir haben ein Haus gekauft und sind am Umbauen. Während dieser Zeit wohnen wir in einer Mietwohnung. Müssen wir den Eigenmietwert trotzdem versteuern?
Nein. Solange das Haus nicht benutzbar ist und Sie in einer Mietwohnung leben, müssen Sie den Eigenmietwert nicht versteuern. Den Liegenschaftswert müssen Sie jedoch als Vermögen deklarieren.
Ferienhaus im Ausland
Ich besitze im Ausland ein Ferienhaus. Wie hoch ist der Eigenmietwert?
Den Eigenmietwert müssen Sie mit etwa 4 Prozent des Steuerwerts angeben. Der Steuerwert sollte rund 70 Prozent eines möglichen Verkaufspreises betragen.
Vermögensverwaltung
Kann ich für die Vermögensverwaltung von Wertschriften einen Abzug machen?
Abzugsfähig sind Verwaltungskosten, die zum Erhalt des Vermögens aufgewendet werden – nicht aber diejenigen, um es zu vermehren. Viele Kantone gewähren für die Vermögensverwaltung einen Pauschalabzug, der zwischen 2 und 3 Promille der fremdverwalteten Wertschriften liegt. Wer den effektiven Aufwand geltend macht, kann die Pauschale nicht abziehen.
Wer sich nicht für die Pauschale entscheidet, kann folgende Posten abziehen:
- Gebühren fürs Aufbewahren von Wertpapieren und anderen Wertsachen in Depots oder Safes
- Kosten fürs Erstellen des Wertschriftenverzeichnisses für Steuerzwecke
Nicht abzugsfähig sind:
- Honorare für Finanz-, Anlage- und Steuerberater
- Börsen-/Bankgebühr für Aktienkauf und -verkauf
- Kosten für Vermögensverwaltung durch Banken
Arbeitsweg per Auto
Ich fahre mit dem Mercedes zur Arbeit und zurück – insgesamt 30 Kilometer pro Tag. Denn mein Wohnort ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln praktisch nicht zu erreichen. Wie viel kann ich abziehen?
Sie können pro gefahrenen Kilometer 70 Rappen abziehen – egal, was für ein Auto Sie fahren.
Beerdigungskosten
Im Zusammenhang mit dem Tod meiner Frau hatte ich grosse Auslagen für die Beerdigung. Kann ich die Kosten von den Steuern abziehen?
Nein. Das ist leider nicht möglich.
Fahrkosten ins Spital
Ich musste letztes Jahr oft zur Kontrolle ins Spital. Kann ich die Kosten für die Zugbillette abziehen?
Nein. Das wäre nur möglich, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht transportfähig wären.
Schuldentilgung
Ich zahle einem Gläubiger jeweils 6000 Franken pro Jahr zurück. Wie muss ich das bei den Steuern berücksichtigen?
Die Rückzahlung reduziert ihre Schuld, also machen Sie beim Vermögen einen kleineren Schuldabzug geltend. Falls Sie Schuldzinsen zahlen, ziehen Sie diese vom Einkommen ab. Auch dieser Betrag wird jedes Jahr kleiner, falls Sie die Schuld regelmässig tilgen.
Verrechnungssteuer
Ich habe gehört, dass die 35 Prozent Verrechnungssteuer ab Steuerjahr 2010 erst bei einem Ertrag ab 200 Franken erhoben wird. Stimmt das?
Ja. Bei Lohn- und Privatkonten wurde die Verrechnungssteuer bisher immer vom Zins abgezogen, bei Sparkonten nur, wenn der Zins höher lag als 50 Franken. Neu gilt für alle Konten eine Freigrenze von 200 Franken. Unverändert bei 50 Franken bleibt die Freigrenze hingegen bei Lottogewinnen.
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