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Es gibt immer wieder «späte» Väter: Männer, die ins Rentenalter kommen und zu diesem Zeitpunkt noch kleine Kinder haben. Für solche Kinder erhalten Pensionierte von ihrer Pensionskasse eine Kinderrente – bis das Kind 18 ist oder bis es eine Ausbildung abgeschlossen hat (aber höchstens bis Alter 25).
Nun hat das Bundesgericht entschieden: Diese Kinderrente gibt es auch für Frühpensionierte. Also für Leute, die vorzeitig ihren Job aufgeben und nun von der Pensionskasse aufgrund eines tieferen Umwandlungssatzes nur eine gekürzte Altersrente beziehen.
Bundesgericht, Urteil B 7/07 vom 28. 8. 2007
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