Gutscheine ohne Gültigkeit: Ronald Schmidt aus Arisdorf BL bekam von seiner Ehefrau zwei Geschenkgutscheine vom Basler Kino Pathé Küchlin. Der Frust folgte auf dem Fuss: Als er die Gutscheine drei Monate später einlösen wollte, hiess es, sie seien ungültig: Grund: Die damalige Kassiererin hatte auf dem Bon fälschlicherweise das Datum der Ausstellung als Verfalldatum eingesetzt. Schmidt reklamierte – allerdings vergeblich. «Man unterstellte mir, man habe schon bessere Ausreden für abgelaufene Gutscheine gehört», ärgert sich Schmidt. Immerhin: Nachdem sich der K-Tipp eingeschaltet hatte, entschuldigte sich das Kino und ersetzte die Gutscheine anstandslos.