Nur zufällig entdeckt Jakob Kurz aus Romanshorn TG am Schluss der neuesten Gebührenrechnung, dass die Swisscom die Zahlungsfrist für die Telefonrechnungen reduziert hat. In drei knappen Sätzen werden die Kunden vor vollendete Tatsachen gestellt: Neu verlangt der Ex-Monopolist, dass Rechnungen ab sofort bis Ende Monat zu zahlen sind. Bis anhin hatten die Rechnungsempfänger bis Mitte des nächsten Monats Zeit. Durch die Umstellung werden im November gleich zwei Rechnungen fällig.

Kurz befremdet das Verhalten der Swisscom. Vor allem auch, weil er die Oktober-Rechnung erst Mitte November erhalten hat.

Swisscom-Sprecher Carsten Roetz räumt ein, dass die Ankündigung sehr kurzfristig war. Er verspricht, Kunden mit Zahlungsschwierigkeiten einen Aufschub bis Ende Dezember zu gewähren.

Die neue Frist ist rechtlich eine Vertragsänderung. Sie ist wirksam, wenn der Kunde einverstanden ist. Stillschweigen auf die Ankündigung gilt als Einverständnis.