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Anders ist es, wenn der Job spezielle Arbeitskleider wie Uniformen, Über- oder Schutzkleider erfordert. Diese muss im Prinzip der Arbeitgeber zur Verfügung stellen und bezahlen. Und: Falls der Arbeitnehmer solche Berufskleider mit Einverständnis des Arbeitgebers selber kauft, hat er Anspruch auf eine Entschädigung. Die Kosten für Reinigung und Reparatur solcher Kleider sind im Prinzip ebenfalls vom Arbeitgeber zu bezahlen.
Denkbar ist allerdings, dass auch bei solcher spezieller Berufskleidung bezüglich Kostenübernahme etwas anderes abgemacht oder üblich ist.
So könnte es beispielsweise eine Vereinbarung geben, wonach der Arbeitnehmer einen Teil selber zahlen muss, weil die verlangte Arbeitskleidung auch in der Freizeit getragen werden kann.
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