Das Kantonsgericht Baselland beschloss, die siebenjährige Tochter und den fünfjährigen Sohn eines Ehepaares in einem Heim zu platzieren; die Eltern steckten mitten in einem Scheidungskrieg.



Gegen die Einweisung wehrte sich die Mutter bis vor Bundesgericht - unter anderem mit dem Argument, man habe die Kinder nicht zu dieser Massnahme befragt.



Das musste auch nicht sein, sagt das Bundesgericht. Zwar verlangt das Gesetz, dass Gerichte die Kinder bei Scheidungen üb...