Ein psychisch kranker Mann bezog eine Invalidenrente plus Ergänzungsleistungen (EL). Er hatte auch einen Beirat. Der sollte verhindern, dass der Mann sein Geld einfach verjubelt.
Dieser Beirat unterzeichnete für seinen Klienten einen Erbteilungsvertrag. Deshalb wusste er, dass sein Schützling nun mehr Geld hatte. Und das hätte der Beirat melden müssen, denn der Klient bezog weiterhin EL, obwohl er
wegen der Erbschaft darauf gar keinen Anspruch mehr hatte.
Nun muss der Mann für den Fehler seines Beirats büssen und 19 301 Franken EL zurückzahlen. In solchen Fällen müssen Versicherte die Schnitzer ausbügeln, die ihre Vertreter oder Hilfspersonen in ihrem Namen machen.  

Bundesgericht, Urteil P 57/06 vom 21. 8. 2007