Ein Autofahrer fuhr auf der Autobahn mit 120 Kilometern pro Stunde. Dabei «klebte» er über eine längere Distanz so nahe am vorausfahrenden Auto, dass der Abstand nur noch 10 Meter betrug.

Das kostet den Mann nicht nur eine Busse von 240 Franken, sondern auch einen dreimonatigen Ausweisentzug. Denn gemäss Bundesgericht hat der Fahrer eine schwere Verletzung der Verkehrsregeln begangen.
Bundesgericht, Urteil 1C_7/2008 vom 24. 7. 2008

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