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Immerhin: Pensionierte, die nach Erreichen des AHV-Alters weiterarbeiten, verlieren zwar den Anspruch auf Arbeitslosengeld, müssen aber von ihrem Lohn auch keine Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlen.
Falls Ihnen die Rente nicht zum Leben reicht, können Sie bei der Ausgleichskasse Ergänzungsleistungen zur AHV beantragen.
(ch)
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