Nein. Wer das AHV-Renten-Alter erreicht hat (Frauen zurzeit mit 64, Männer mit 65), hat laut Gesetz keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosentaggelder. Das gilt auch, wenn jemand nach einer vorzeitigen Pensionierung die AHV-Rente vorbezieht (zum Beispiel schon mit 63 Jahren).

Immerhin: Pensionierte, die nach Erreichen des AHV-Alters weiterarbeiten, verlieren zwar den Anspruch auf Arbeitslosengeld, müssen aber von ihrem Lohn auch keine Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlen.

Falls Ihnen die Rente nicht zum Leben reicht, können Sie bei der Ausgleichskasse Ergänzungsleistungen zur AHV beantragen.

(ch)