Ja. Trotz der vereinbarten Jahresdauer können Sie den Fitnessvertrag vor Ablauf der abgemachten Vertragsdauer kündigen. Denn bei Ihnen liegt ein wichtiger Grund vor, der den sofortigen Ausstieg aus dem Vertrag erlaubt.

Als wichtige Gründe gelten zum Beispiel eine Schwangerschaft oder eine dauerhafte Erkrankung - mit entsprechendem Arztzeugnis. In Frage kommen auch ein unerwartet längerer Militärdienst, Arbeitslosigkeit oder ein berufsbedingter unfreiwilliger Wohnungswechsel.

Sie haben Anspruch darauf, dass Ihnen das Studio den nicht «verbrauchten» Anteil des Abos zurückzahlt. Sollte Ihnen das Studio die Kündigung verweigern und einen Vertragsunterbruch für die Zeit der Schwangerschaft anbieten, so müssen Sie das nicht akzeptieren.

Hingegen kann das Studio für die vorzeitige Auflösung eine Bearbeitungsgebühr verlangen, falls dies so im Vertrag steht.

(bf)


Buchtipp

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